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Nach Tat mit schockierender QuälereiProzess um Verwahrung für „Horrorhaus“-Täter in NRW wurde vertagt

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Eine Figur der blinden Justitia. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Sicherungsverwahrung nach Abbüßen der Haftstrafe des Täters. (Symbolbild)

Die Verhandlung vor dem Landgericht Paderborn ist kurz vor dem Start unterbrochen worden. Eine Gutachterin soll als Zeugin geladen werden.

Im Prozess um die Sicherungsverwahrung für den verurteilten Täter im Fall der tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verzögert ein weiterer Beweisantrag eine Entscheidung. Die Verhandlung vor dem Landgericht Paderborn wurde kurz nach dem Start unterbrochen und soll am 23. November fortgesetzt werden.

Dann will die Kammer entscheiden, ob sie dem Antrag der Verteidigung stattgibt, die Gutachterin aus dem ursprünglichen Strafverfahren vor mehr als fünf Jahren als Zeugin zu laden. Diese hielt Wilfried W. damals für vermindert schuldfähig. Er wurde zunächst in die Psychiatrie eingewiesen - eine Fehleinschätzung, wie ein Gericht später feststellte. Seit 2020 ist er im regulären Strafvollzug.

Wilfried W. soll nach Haft eventuell in Sicherungsverwahrung

Wilfried W. wurde im Oktober 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er und seine Ex-Frau im sogenannten Horrorhaus von Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen zwei Frauen aus Niedersachsen nach körperlichen und seelischen Quälereien hatten sterben lassen.

In dem seit Ende August laufenden Prozess wird das Gericht darüber entscheiden, was mit Wilfried W. nach Verbüßen seiner Haftstrafe geschehen soll. Die Staatsanwaltschaft hatte nachträgliche Sicherungsverwahrung für ihn beantragt, seit er in der Justizvollzugsanstalt sitzt.

Im Anschluss an eine verbüßte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen. Zwei psychiatrische Gutachter in dem Prozess hatten bei dem Mann eine erhebliche Gefahr gesehen, dass er in Freiheit erneut schwere Straftaten zu Lasten von Frauen begehen könnte. (dpa)