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Tierschutz-Eilantrag abgewiesen20 Kaninchen dürfen in Berliner Staatsoper auftreten

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Kaninchen dürfen in der Staatsoper auftreten (Symbolbild).

Berlin – Bei den Aufführungen von Richard Wagners „Ring des Nibelungen“ an der Staatsoper Berlin dürfen lebende Kaninchen auf der Bühne sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit einen Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück (Az VG 17 L 245/22).

Regisseur hatte mehr als 30 Meerschweinchen und Kaninchen eingebunden

Zwar sei der Einsatz von Tieren bei derartigen Veranstaltungen untersagt, wenn das für sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sei, heißt es in dem Beschluss. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben seien.

Richard Wagners „Ring des Nibelungen“ gleicht im Original einem Zoo-Gehege. Das Tier-Aufkommen auf der Bühne des in vier Opern rund 16 Stunden umfassenden Werks reicht laut Libretto von Kröte über Waldvogel, Bär, mehrere Rosse bis hin zum Drachen. In seine Inszenierung an der Staatsoper Unter den Linden hatte Regisseur Dmitri Tcherniakov eigentlich mehr als 30 Meerschweinchen und Kaninchen eingebunden.

Protest von Tierschützerinnen gegen Kaninchen in der Oper – Zahl auf 20 Tiere verringert

Nach Protest einer Tierschutzorganisation verringerte die Staatsoper die Zahl der beteiligten Tiere auf 20 Kaninchen. In ihren Käfigen symbolisieren sie im „Rheingold“ und in der „Walküre“ ein Forschungslabor in einem Zwischengeschoss der Götterburg Walhall.

Nach Einschätzung des Gerichts ist ein vom Kläger eingereichtes Gutachten zwar plausibel, wonach Kaninchen in den Käfigen wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den seit Anfang Oktober laufenden Aufführungen ausgesetzt sind, sie sogar „in Angst und Schrecken versetzt“ würden.

Amtstierärztin sieht 15-minütigen Auftritt der Kaninchen als akzeptabel

Andererseits habe sich die Amtstierärztin des Berliner Bezirks Mitte bei den Generalproben ein eigenes Bild verschafft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz der Tiere aus ihrer Sicht insgesamt akzeptabel sei.

Die Kaninchen seien demnach nur etwa 15 Minuten auf der Bühne, so das Gericht. Keiner der Mitwirkenden dürfe an ihre Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. Dieser Stellungnahme der Veterinärin sei bei der Beurteilung des Falls „ein besonderes Gewicht beizumessen“.Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (dpa)

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version dieses Artikels stand, dass die Tierschutzorganisation Peta rechtliche Schritte unternommen hätte. Das stimmt nicht. Es war die Organisation „Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.“, die einen Antrag gestellt hat.