Was wiegt schwerer: „Recht auf freie Programmgestaltung“ oder „Sicherung der Chancengleichheit“? Vor Gericht scheiterte jetzt der SWR mit seiner Beschwerde gegen die Eilentscheidung, das BSW in zwei Wahlsendungen einladen zu müssen.
Richter bestätigenSWR muss Bündnis Sahra Wagenknecht in seine „Wahlarena“ einladen
Chancengleichheit für die politischen Parteien ist im Wahlkampf ein hohes Gut. In diesem Sinne hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Südwestrundfunk (SWR) Spitzenkandidaten des BSW in seine „Wahlarena“-Formate vor der Bundestagswahl einladen muss. Damit scheiterte der SWR mit einer Beschwerde gegen eine vorinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Am 12. Februar plant der SWR die zeitgleiche Ausstrahlung der „Wahlarena Baden-Württemberg“ und der „Wahlarena Rheinland-Pfalz“ in den jeweiligen Sendegebieten. Eingeladen hatte der Sender zunächst Vertreterinnen und Vertreter von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP, nicht aber die BSW-Spitzenkandidaten Jessica Tatti (Baden Württemberg) und Alexander Ulrich (Rheinland-Pfalz). Dadurch sah das Bündnis Sahra Wagenknecht die Chancengleichheit verletzt.
Auch Die Linke will in die „Wahlarena“ eingeladen werden
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs folgten dieser Argumentation. Den „Wahlarena“-Sendungen komme ein besonderes publizistisches Gewicht zu, hieß es in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Das Recht des SWR auf freie Programmgestaltung muss im Ergebnis hinter der Sicherung der Chancengleichheit des BSW teilweise zurücktreten.“
Der SWR erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen die Entscheidung.“ Auch Die Linke klagt auf Teilnahme an den „Wahlarena“-Sendungen in beiden Bundesländern. Die Entscheidung über ihren Antrag steht noch aus. (tsch)