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Song-Verbot gefordertMiley Cyrus soll Hit bei Bruno Mars geklaut haben

Lesezeit 2 Minuten
Miley Cyrus hat juristischen Ärger wegen ihres Hits „Flowers“. (Bild: 2024 The Recording Academy/Kevin Winter/Getty Images)

Miley Cyrus hat juristischen Ärger wegen ihres Hits „Flowers“.

Mit „Flowers“ feierte Miley Cyrus vergangenes Jahr einen Riesen-Erfolg. Nun droht ein juristisches Nachspiel. Gegen die Musikerin wurde Klage eingereicht.

Popsongs sind mitunter nicht allzu komplex. So mag es nicht verwundern, dass es immer mal wieder Streit um allzu große Ähnlichkeiten zwischen dem einen und dem anderen Hit gibt. Vergangenes Jahr etwa musste Superstar Ed Sheeran in einem Plagiatsprozess zu seinem Song „Thinking Out Loud“ aussagen. Ihm war vorgeworfen worden, er hätte sich bei einem Soul-Klassiker von Marvin Gaye bedient. Nun macht Miley Cyrus ganz ähnliche Erfahrungen.

Streit gibt es um den Hit „Flowers“, mit dem Cyrus 2023 unter anderem in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Platz eins der Charts stand. Wie das US-Portal „People“ berichtet, wurde gegen die Sängerin Klage eingereicht. Der Grund: „Verblüffenden Ähnlichkeiten“ von „Flowers“ zum Song „When I Was Your Man“ von Bruno Mars. Als Kläger tritt die Firma Tempo Music Investments auf. Sie hält eine Beteiligung am angeblich kopierten Lied.

„Melodische, harmonische und lyrische Elemente“

„Aufgrund der Kombination und der vielen Ähnlichkeiten zwischen den beiden Aufnahmen kann nicht bestritten werden, dass 'Flowers' ohne 'When I Was Your Man‹ nicht existieren würde“, zitiert „People“ eine Behauptung aus der Klageschrift. Auch „viele melodische, harmonische und lyrische Elemente“ seien übernommen worden.

Wie „People“ weiter berichtet, habe die Grammy-Auszeichnung für „Flowers“ als „Single des Jahres“ den Ausschlag für die Klage gegeben. Gefordert werde sowohl ein Schadensersatz in nicht genannter Höhe sowie ein Verbot, dass der Miley-Cyurs-Hit weiter verbreitet werden dürfe. Bislang hat sich „Flowers“ weltweit mehr als sieben Millionen Mal verkauft. (tsch)