Bayerischer Rundfunk verklagtAngestrebter Vergleich im Streit um Pumuckl gescheitert
München – In einem Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Rundfunk und einer Drehbuchautorin um eine Folge der TV-Serie „Pumuckls Abenteuer“ ist ein angestrebter Vergleich gescheitert. Das Landgericht München I schlug in der Verhandlung am Donnerstag als finanzielle Lösung vor: 6000 Euro für eine Folge und insgesamt 30 000 Euro für alle fünf Folgen der Drehbuchautorin.
Die Frau lehnte das Angebot aber ab. Sie fordert allein für die strittige ausgestrahlte Folge einen Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen.
Pumuckl: Drehbuchautorin verklagt Bayerischen Rundfunk
In dem Streit geht es um die Episode „Pumuckls neues Heim“ aus dem Jahr 1999, die im April 2019 zweimal ausgestrahlt wurde. Deswegen hat die Drehbuchautorin den Bayerischen Rundfunk (BR) verklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte.
Der BR hingegen ist der Auffassung, dass die Nutzungsrechte weiterhin bestehen, weshalb die Ausstrahlung der Folge gerechtfertigt war und die Autorin nur Anrecht auf ein Wiederholungshonorar habe.
Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist, dass die Parteien die Auswirkungen eines Vertrags, der im Jahr 2000 geschlossen wurde, verschieden auslegen. Nach Angaben der Kläger, seien mit diesem Vertrag die Nutzungsrechte Ende 2012 ausgelaufen. Das Urteil soll am 12. März bekanntgegeben werden. (dpa)