AboAbonnieren

Medienbericht nach mutmaßlicher EntführungDänisches Gericht entscheidet im Sorgerechtsstreit für Vater der Block-Kinder

Lesezeit 2 Minuten
Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegepräch.

Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegepräch.

Die Kinder sollen sich laut Polizeiangaben aktuell „in Obhut der Mutter befinden“. Ein Gericht soll nun über die Rückführung entscheiden.

Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block hat ein Gericht in Dänemark nach Informationen von „Zeit Online“ per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, berichtete das Portal am Donnerstag.

In der Silvesternacht waren die Kinder nach Angaben der dänischen Polizei bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze. Der 49-Jährige habe in einem Restaurant mit seinen Kindern ein Silvester-Feuerwerk angesehen, als er kurz nach Mitternacht von unbekannten Tätern zu Boden gestoßen worden sei.

Kinder sollen sich „in Obhut der Mutter befinden“

Danach wurden die beiden Kinder den Angaben der dänischen Polizei zufolge in ein Auto gezwungen. Die Täter fuhren schließlich mit zwei Autos und den Kindern davon. Beide Autos sollen deutsche Kennzeichen gehabt haben. Am Dienstag hatte ein Sprecher der Hamburger Polizei erklärt, es gebe „keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefahr für die Kinder besteht“. Demnach sollen sich die Kinder „in Obhut der Mutter befinden“.

Dem Bericht von „Zeit Online“ zufolge gab es bereits im November einen Vorfall am Grundstück des Vaters in Dänemark. Dort waren demnach Mitarbeiter einer Firma aufgetaucht, die sich als Dienstleister für „spezifische Sicherheitsanforderungen“ auftritt.

Es gebe ein Angebot der Firma, in dem von „Unterstützung bei der Rückführung zweier Kinder gemäß Rechtsbescheid aus Dänemark, mit Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht aus Deutschland“ die Rede sei. Eine Sprecherin der Firma wurde von „Zeit Online“ mit den Worten zitiert, es sei um eine „wohlwollende Rückführung“ gegangen. „Wir haben Familie Block begleitet und sollten einfach nur für den Personenschutz sorgen.“ (afp)