Starnberger SeeGeldstrafen im Prozess um tödlichen Unfall beim Rudertraining
Starnberg – Der Prozess um den Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See ist mit Geldstrafen für die beiden angeklagten Trainer zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte die beiden Männer am Montag wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je 90 Tagessätzen zu 30 Euro. Bei der Höhe der Tagessätze berücksichtigte es bereits geleistete Zahlungen der Männer an gemeinnützige Organisationen von rund 10.000 beziehungsweise 35.000 Euro.
„Wir wissen nicht viel“, sagte Richterin Karin Beuting. Am Ende bleibe aber der Vorwurf, dass die beiden Trainer den 13-Jährigen nicht ausreichend beaufsichtigt hätten. Am Tag des Unglücks habe es eine erhöhte Gefährdung gegeben, sagte sie in Richtung der Angeklagten. „Was ich Ihnen ankreide ist, dass trotz dieser erhöhten Gefährdung so lange nicht geschaut wurde.“ Dies sei ein Fehler gewesen, der den 13-Jährigen das Leben gekostet habe.
Der 13-Jährige war im April 2015 beim Rudertraining abseits der Gruppe aus ungeklärten Gründen ins Wasser geraten und im kalten See ertrunken.
Elter des ertrunkenen 13-Jährigen klagen
Die Verteidigung hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Freispruch für ihre Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe mit 50 beziehungsweise 70 Tagessätzen, allerdings in anderer Höhe. Die Nebenklage hatte kein konkretes Strafmaß gefordert, den Vorschlag der Staatsanwaltschaft aber als zu niedrig zurückgewiesen.
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Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich am Landgericht München II angeklagt, das dann aber ans Amtsgericht verwies. Dort wurde der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten Beschwerde ein. Das Landgericht München II hob daraufhin den Einstellungsbeschluss auf, weswegen nun in Starnberg entschieden wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)