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Körperverletzung mit TodesfolgeProzess gegen Angreifer von Malte C. beim CSD in Münster beginnt

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Der 20 Jahre alte Angeklagte sitzt zwischen seiner Pflichtverteidigerin Ulrike Baumann (l.) und dem Anwalt Siegmund Benecken (r.) im Gerichtssaal.

Der 20 Jahre alte Angeklagte sitzt zwischen seiner Pflichtverteidigerin Ulrike Baumann (l.) und dem Anwalt Siegmund Benecken (r.) im Gerichtssaal.

Zum Auftakt des Prozesses um den Tod des Transmanns Malte C. beim Christopher Street Day (CSD) in Münster wurde die Öffentlichkeit am Montag ausgeschlossen.

Nach Verlesung der Anklage hatte der Verteidiger des Angeklagten diesen Schritt beantragt, weil sein Mandant sich zur Sache einlassen und dabei möglicherweise auch zu seiner sexuellen Orientierung äußern werde. Das Gericht folgte dem Antrag zum Schutz des 20-Jährigen.

Malte C. eilt CSD-Teilnehmern zu Hilfe und wird tödlich verletzt

Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der 20-Jährige, der als erfahrener Boxkämpfer gilt, mit seinen Schlägen nicht töten. Malte C. war nach dem Angriff mit dem Hinterkopf aufs Pflaster geschlagen und Tage später im Krankenhaus an den Folgen eines Schädelhirntraumas gestorben.

Malte C. hatte sich laut Anklage schützend vor Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und von dem Angeklagten bedroht und beleidigt worden waren. (dpa)