AboAbonnieren

Unfall in SüdtirolBozener Fachanwalt vertritt Opfer aus NRW

Lesezeit 2 Minuten
Luttach_Unfallort

Auf dieser Straße im Wintersportort Luttach in Südtirol geschah der Unfall. 

Köln – Ein Fachanwalt aus Bozen in Südtirol vertritt ab sofort die Interessen von vier Studenten aus NRW und Baden-Württemberg, die den Unfall in Luttach in Südtirol überlebten, bei dem ein stark betrunkener Fahrer (27) in eine Menschengruppe gerast war. Er will Schadenersatz für die Betroffenen erstreiten.

Markus Wenter ist auf die zivilrechtliche Aufarbeitung tödlicher Unglücksfälle spezialisiert. Er hat bereits nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia im Januar 2012 vor der italienischen Insel Giglio, bei der 32 Menschen starben, für knapp zwei Dutzend Überlebende fünfstellige Entschädigungssummen durch Verhandlungen mit der zuständigen Reederei herausgeholt.

Auch wurde der Anwalt nach eigenen Angaben von Familien der sieben getöteten jungen deutschen Skiurlauber mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ schildert der Spezialist für Verkehrsrecht, auf welche Dinge es aus seiner Sicht nun ankommt.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Zunächst einmal werden wir uns an die Versicherung des Unfallfahrers wenden.“ Nach seiner Kenntnis belaufe sich die Deckungssumme für den Audi TT des Mannes auf zehn Millionen Euro. „Hier stellt sich die Frage, ob dies ausreicht, um alle Ansprüche der Opfer zu befriedigen.“

Schmerzensgeld nach italienischem Recht

Anders als im deutschen Recht gebe es in Italien die Möglichkeit, auch für die Angehörigen ein hohes Schmerzensgeld einzuklagen. Pro Elternteil sehe die Mailänder Tabelle einen Höchstbetrag von 331.000 Euro vor, für Geschwister und Großeltern 141.000 Euro.

Darin nicht enthalten sind weitere Schadensersatzansprüche etwa für Reha-Maßnahmen. Während drei seiner Mandanten wieder nach Deutschland zurückgekehrt sei, liege ein Klient noch schwer verletzt in einer Klinik in Bozen. „Sollten wir uns nicht mit der Versicherung einigen, so werden wir als Nebenkläger im Strafprozess auftreten und dort versuchen, unsere Ansprüche durchzusetzen.“

Der Umstand, dass beim Fahrer knapp zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden seien, spiele für die Schadenersatzansprüche keine Rolle. Es könne natürlich sein, dass der Versicherer den Unfallfahrer in Regress nehme.

„Aber bei den zu erwartenden, hohen Entschädigungen wird da wohl nicht viel bei herumkommen.“ Der Unfallfahrer sitzt weiterhin in Bozen in Untersuchungshaft.