Nach Zurückweisung erstochenUrteil: 13 Jahre Haft für Sanitäter nach Mord an Kollegin in NRW

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In einem Gericht hält sich eine Person einen Aktenordner vors Gesicht, daneben sitzt ein Anwalt mit Brille und Krawatte.

Der Angeklagte hält sich am ersten Prozesstag eine Akte vor das Gesicht, um nicht erkannt zu werden. Jetzt hat das Landgericht Bielefeld ein Urteil verkündet.

Für eine Tat bei einer Feier unter Kolleginnen und Kollegen in Bielefeld kommt ein 21-Jähriger für viele Jahre ins Gefängnis.

Ein 21-jähriger Sanitäter, der im Oktober 2023 bei einer Party eine Kollegin getötet hatte, muss nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld wegen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Bielefeld: Sanitäter erstach Kollegin mit Küchenmesser, nachdem sie ihn abgewiesen hatte

Damit schloss sich das Gericht nicht der Forderung der Anklage an. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen. Das Landgericht ging allerdings deutlich über die Forderung des Verteidigers hinaus. Der Anwalt hatte sich wegen heimtückischen Mordes für acht Jahre Gefängnis für den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht ausgesprochen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten im Prozess Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife festgestellt. 

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Laut den Ermittlungen soll der Deutsche die gleichaltrige Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies. (dpa)