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Verfahren dauern zu langeDutzende Tatverdächtige kommen jährlich aus U-Haft

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Die Statue der Justitia

Berlin/Frankfurt – Im letzten Jahr sind bundesweit mindestens 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Das geht aus Zahlen der „Deutschen Richterzeitung“ hervor, die am Montag vom Deutschen Richterbund (DRB) veröffentlicht worden sind. Im Jahr 2020 seien es 40 Entlassungen gewesen.

Zuletzt hatten Fälle in Frankfurt für Aufsehen gesorgt: Das dortige Oberlandesgericht ordnete am Freitag die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der U-Haft an, weil die Verfahren zu lange dauern. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Ihnen werden Verbrechen wie versuchter Totschlag vorgeworfen.

Hohe Arbeitsbelastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften

„Die aktuellen Fälle von U-Haftentlassungen werfen erneut ein Schlaglicht auf die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Es fehlt der Strafjustiz nach wie vor deutlich an Staatsanwälten und Strafrichtern, so dass sie selbst vorrangige Haftsachen nicht immer mit der rechtsstaatlich gebotenen Beschleunigung erledigen kann.“

Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige.Insgesamt wurden laut den Recherchen in den vergangenen fünf Jahren deutschlandweit fast 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Für die Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“, deren Herausgeber der DRB ist, waren die Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder befragt worden. Von den 66 bekannten Fällen im Jahr 2021 hatten Sachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils 11 Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. In Hessen waren es zwei Entlassungen. Lediglich vier Länder (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Saarland) meldeten keine Haftentlassungen wegen zu langer Verfahren. (dpa)