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Erzieherin in U-HaftErschütternde Details um Tod des Kita-Kindes in Viersen

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Gedenkstelle vor der Kita in Viersen

Viersen – So spärlich der Informationsfluss, so mysteriös bleibt das mutmaßliche Tötungsdelikt an einem dreijährigen Mädchen in einem Kindergarten in Viersen vor gut einem Monat: Eine 25-jährige Erzieherin sitzt in Untersuchungshaft. Und die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verweist einzig auf zwei Pressemitteilungen. „Mehr sagen wir zum jetzigen Stand der Dinge nicht.“ Erst, wenn alle Fakten vorliegen, wollen sich Polizei und Justiz zu dem Fall äußern.

Normalerweise spricht die Zurückhaltung dafür, dass die Ermittler sich nicht sicher sind, wohin die Nachforschungen noch führen werden. Fiel die Beschuldigte bereits in der Vergangenheit wegen Übergriffen gegen ihre Schützlinge auf? Wieso wurde sie nach ihrer Probezeit in der städtischen Einrichtung entlassen? Warum musste das Mädchen sterben?

Viersen: So starb das dreijährige Mädchen

Die dürren Mitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergeben folgendes Bild: Am 21. April kam es zu einem Noteinsatz in der Viersener Kita. Das dreijährige Mädchen litt unter akuter Atemnot. Acht Tage später schalteten die Klinikärzte die Polizei ein. Das Mädchen starb am 4. Mai, einen Tag nach seinem Geburtstag.

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Die Obduktion ergab, dass das Kind offenbar durch Fremdeinwirkung zu Tode kam. Wie genau, das teilten die Strafverfolger nicht mit. Auch über den beruflichen Werdegang der Beschuldigten ist wenig bekannt. Vor zwei Jahren soll sie im niederrheinischen Kempen in einer Kita gearbeitet haben. Auch dort soll es bislang ungeklärte Vorfälle von Atemstillstand gegeben haben. Experten spekulierten gar über ein Syndrom, bei dem Kinder erst durch ihre Betreuer verletzt werden, damit diese dann den einfühlsamen Pfleger geben können.

Laut Polizei gibt es dafür bisher keine Hinweise. Es sei unzutreffend, dass gegen die Beschuldigte „schon zu früheren Zeiten wegen Übergriffen auf Kinder in Kitas ermittelt worden sei“, heißt es in einer Stellungnahme. Auch bei der Stadt Viersen hält man sich mit dem Hinweis auf das schwebende Verfahren bedeckt. So etwa auch zu der Frage, warum man trotz Erziehermangels die Verdächtige als ungeeignet für eine dauerhafte Anstellung befand.