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Scherz auf ÜberweisungVerwendungszweck: „Waffenfähiges Plutonium“

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Das Schreiben der Bank kursiert im Internet.

Köln – Gehören Sie auch zu den Menschen, die in lauen Stunden davon träumen, beim Einreisegenehmigungs-Antrag für die USA einige Fragen einfach mal mit „Ja“ zu beantworten? „Beabsichtigen Sie zum Zweck krimineller Handlungen einzureisen?“ „Ja!“ Dann haben Sie sicher davon gehört, dass Ironie keine Wahlmöglichkeit bei Ja-Nein-Fragen ist und die US-Behörden uneinsichtige Scherzbolde schlicht nicht mehr einreisen lassen.

Ungefähr auf dem Humorniveau von Grenzbeamten bewegen sich auch Bankangestellte. Zum Beweis lud ein Twitter-Nutzer den Brief hoch, den ihn sein Geldinstitut geschrieben hat: „Auch wenn wir davon ausgehen, dass der Verwendungszweck der Zahlung auch in Anbetracht des geringen Überweisungsbetrages (40,02 Euro) scherzhaft gemeint ist, müssen wir dem Vorgang aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen.“ Was der Kunde verbrochen hatte? Er hatte den einzigen kreativen Freiraum genutzt, den ein Überweisungsauftrag gewährt, die Felder für den Verwendungszweck. Und darin angegeben: „Waffenfähiges Plutonium“.

Prompt kursierte ein neuer Hashtag auf Twitter, #verwendungszweck, mit so lustigen Vorschlägen wie „Samenspende“, „Danke für die Niere“ oder „Koks und Nutten“. Haha.

Gehören Sie auch zu den Menschen, die in lauen Stunden davon träumen, eine Humorpolizei auf die Beine zu stellen? Ihr Wunsch ist erfüllt: Ein unbeeindruckter Bankangestellter könnte hier wirklich das Bundeskriminalamt einschalten. So zum Scherz.