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Wegen anderer TatenDeutscher Maddie-Verdächtiger ab Freitag vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Blick in den Saal 141 im Landgericht Braunschweig.

Im Landgericht Braunschweig beginnt am Freitag der Prozess gegen Christian B., dem drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen werden.

Christian B. ist unter anderem wegen zweifachen Missbrauchs von Kindern in Portugal angeklagt. Seit 2019 sitzt er bereits wegen anderer Delikte in Haft.

Der deutsche Verdächtige im Fall des vor bald 16 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Maddie muss sich ab Freitag wegen fünf nicht im Zusammenhang mit dem Fall Maddie stehender Sexualverbrechen vor dem Landgericht im niedersächsischen Braunschweig verantworten. Christian B. ist unter anderem wegen Vergewaltigung angeklagt. Es geht in dem Prozess um Taten, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.

Das Gericht setzte für die Verhandlung zunächst rund 30 Verhandlungstage bis Ende Juni an. B. sitzt nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung derzeit ohnehin bereits in Strafhaft. Von portugiesischen und deutschen Ermittlern wird er auch als Verdächtiger im Fall des im Mai 2007 aus einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarveküste verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann geführt.

Maddie verschwand damals, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.

Maddie-Verdächtiger: Mehrere Einbrüche und Vergewaltigungen von Frauen gefilmt

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als drei Jahren im Zusammenhang mit dem Verschwinden Maddies gegen B. wegen Mordes. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass er das Mädchen tötete. Nähere Angaben dazu, worauf sich ihr Verdacht stützt, macht die Behörde bislang nicht. Auch eine Anklage erfolgte bislang nicht. Auch die portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen im Fall Maddie des Mordes.

In den jetzt vor Gericht kommenden Fällen soll B. mehrere Mädchen und Frauen im Alter von zehn bis etwa 70 bis 80 Jahren sexuell missbraucht haben. Die Anklage stützt sich auf Videoaufnahmen der Taten, die der Beschuldigte selbst aufnahm. In einem Fall wurde er auch vor Ort von der Polizei festgenommen. Nicht alle Opfer konnten schon identifiziert werden.

Konkret legen die Ermittlerinnen und Ermittler B. drei Vergewaltigungen von Jugendlichen und Frauen in Ferienwohnungen, Appartements und anderen vergleichbaren Objekten zwischen 2000 und 2006 zur Last. Demnach soll der Beschuldigte in die Räume eingedrungen sein, um seine Opfer zu fesseln, brutal zu misshandeln und zu missbrauchen. Diese Taten filmte er.

Außerdem wird B. sexueller Missbrauch von zwei Mädchen im Alter von zehn sowie elf Jahren 2007 und 2017 an Stränden sowie auf einem Spielplatz zur Last gelegt. Im letzten Fall alarmierte das Opfer seinen Vater, woraufhin der Beschuldigte seinerzeit von Polizisten noch vor Ort gefasst wurde.

Erneuter Prozess: Angeklagter mehrfach vorbestraft und aktuell in Haft

B. beschäftigt Ermittler und Justiz in Deutschland bereits seit langem, er ist unter anderem auch wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestraft und verbüßte im Lauf seines Lebens diverse Haftstrafen. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal im Jahr 2005 rechtskräftig zu einer siebenjährige Gefängnisstrafe, die er derzeit in einer Haftanstalt verbüßt.

Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich B. früher regelmäßig in Portugal auf, um dort Gelegeheitsjobs auszuführen und in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Parallel soll er während seiner wiederholten Aufenthalte in Feriengebieten an der Algarve dort auch Sexualverbrechen begangen haben.

B. lebte früher unter anderem in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig. Geklärt wurde dies erst nach einem juristischen Zuständigkeitsstreit. Das Braunschweiger Gericht erklärte sich für nicht zuständig und argumentierte, B. habe den letzten ständigen Wohnsitz vor seinem Auslandsaufenhalt in Sachsen-Anhalt gehabt.

Das übergeordnete Oerlandesgericht in Braunschweig entschied später auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber, dass von einem letzten Wohnsitz in Braunschweig auszugehen sein. Daher sei das Landgericht dort zuständig. (AFP)