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Holiday ParkTödlicher Unfall einer Elfjährigen wird erneut vor Gericht verhandelt

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Freizeitpark

Das Fahrgeschäfts „Spinning Barrels“ im Holiday Park in Haßloch.

Zweibrücken – Vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken hat am Freitag der Revisionsprozess um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch begonnen. Die Richter müssen prüfen, ob eine Entscheidung des Landgerichts Frankental korrekt war.

Entscheidung wird noch am Freitag erwartet

Es hatte in einem Berufungsverfahren den Freispruch für zwei Angeklagte bestätigt. Fänden die Zweibrücker Richter aber Rechtsfehler, würde das vorherige Urteil möglicherweise aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen - es würde einen neuen Prozess geben. Eine Entscheidung wurde noch für den Freitag erwartet.

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Die Elfjährige aus Kelsterbach bei Frankfurt war im August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattformen erfasst worden, als das Karussell startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt. Zu dem Revisionsprozess erschienen die Eltern des Mädchens sowie einer der beiden Freigesprochenen.

Einer der drei Angeklagten wurde verurteilt

Wegen des Vorfalls hatten ursprünglich drei Männer, die zur Unglückszeit alle Mitarbeiter des Parks waren, wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Einer, der damalige Bediener des Fahrgeschäfts, wurde in der ersten Instanz vom Amtsgericht Neustadt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die einstigen Chefs des Mannes - ein damaliger Steward, der Bediener des Fahrgeschäfts eingewiesen hatte, und der „Operations Manager“, der den Betrieb des Parks überwachte - wurden in der ersten und zweiten Instanz freigesprochen. In beiden Fällen legten sowohl die Eltern des Mädchens als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. (dpa)