AfD droht Geheimdienstbeobachtung
Berlin – Tino Chrupalla zeigt sich beim Blick auf die beiden Gerichtstermine an diesem Dienstag und Mittwoch in Köln gelassen: Er sehe dem mit Spannung entgegen.
„Wir werden dort das erste Mal eine neutrale Bewertung unserer Partei, aber auch der Arbeit des Verfassungsschutzes erhalten. Wir können daher nur gewinnen”, sagt der AfD-Chef, der außerdem davon ausgeht, „dass uns das Gericht Recht geben wird”.
Für die AfD steht viel auf dem Spiel
Auch wenn sich das bei Chrupalla anders anhört, für die Partei geht es um eine einschneidende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln muss klären, ob der Verfassungsschutz - der deutsche Inlandsgeheimdienst - die AfD „als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einstufen und beobachten darf. Eine solche Einstufung hätte nicht nur zur Folge, dass der Geheimdienst künftig oberservieren, Informanten anwerben oder unter strengen Voraussetzungen auch Telefonate und Emails überwachen darf. Sie wirkt nach Experteneinschätzung auch imageschädigend und dürfte zu einem Mitgliederschwund führen.
Mehrere Landesverbände der AfD werden bereits beobachtet. Die Partei hatte im vergangenen Jahr Klage dagegen eingereicht, auch als Ganzes ins Visier genommen zu werden. Der Verfassungsschutz hatte in einem umfangreichen Gutachten seine Erkenntnisse zur AfD zusammengetragen. Über Details hatte der „Spiegel” berichtet. Demnach wurden Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet. Die Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD seien nach Ansicht der Behörde groß genug, um die komplette Partei zu beobachten.
Meuthen-Aussagen bekräftigen den Verdachtsfall
Bestärkt fühlen dürfte sich der Geheimdienst durch Äußerungen des langjährigen AfD-Chefs Jörg Meuthen. Der 60-Jährige war im Januar aus der Partei ausgetreten und hatte das mit dem aus seiner Sicht zu radikalen Kurs vieler AfD-Spitzenfunktionäre begründet: „Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.”
„T-online” hatte berichtet, dass Meuthens Aussagen auch im Verfahren eine Rolle spielen dürften. Das Nachrichtenportal bezog sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben einer Anwaltskanzlei, die den Verfassungsschutz vertritt, an das Gericht. Darin würden auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt aufgelistet.
Ein Gerichtssprecher bestätigte lediglich, dass seit dem vergangenen Jahr weitere Stellungnahmen nachgeliefert worden seien, äußerte sich aber nicht zu Inhalten. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es vor der Verhandlung: Man bitte um Verständnis, dass man sich aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht zum Thema AfD äußern könne.
Auch Linke-Politiker waren unter Beobachtung
Erfahrungen mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben auch Politiker der Linken. Partei-Promis wie Gregor Gysi oder Sahra Wagenknecht und andere Bundestagsabgeordnete wurden lange beobachtet. Auch die ehemalige Parteichefin und heutige stellvertretende Fraktionschefin Gesine Lötzsch war im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Es sei dabei vor allem darum gegangen, „uns politisch zu diskreditieren”, sagt Lötzsch heute. Eine solche Einstufung führe auch dazu, dass Bürger oder Organisationen abgeschreckt würden.
Nach damaligen Angaben der Regierung wurden keine „nachrichtendienstlichen Mittel” eingesetzt. Lötzsch glaubt das nicht: „Das hieße ja, man sammelt nur Zeitungsausschnitte, was total lächerlich ist.” Dennoch sei sie nicht paranoid geworden. „Selbst wenn man wirklich richtige Geheimnisse hätte, jeder weiß: Alle wichtigen Entscheidungen in der Weltpolitik werden auf Waldspaziergängen getroffen.”
Beobachtung der Linken 2014 eingestellt
2014 wurde die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, diese könne es nur geben, „wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft”. Auch wenn es nun um den größten politischen Gegner geht, lehnt Lötzsch eine Geheimdienstbeobachtung der AfD ab. Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse politisch geführt werden.
In der AfD wird befürchtet, dass weitere Mitglieder die Partei verlassen könnten, sollte der Verfassungsschutz Recht bekommen. Zum Jahreswechsel zählte die Partei knapp über 30.000 Mitglieder. 2021 waren es noch 32.000, 2020 rund 34.000. Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter sagt: „Sollte das Gericht die Klage der AfD ablehnen und die Partei als Ganzes mit verfassungsschutzrechtlichen Mitteln beobachtet werden, würde das zweifellos zu einer stärkeren Radikalisierung der Partei führen, da manche gemäßigten Kräfte, insbesondere Beamte, die Partei dann verlassen dürften.”
Stärkere Radikalisierung befürchtet
Das öffentliche Interesse ist groß. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung in die Kölner Messe verlegt. Ob es in den beiden Verhandlungstagen Entscheidungen geben wird, sei derzeit offen, sagte der Sprecher. Ebenfalls unklar ist, ob das das Ende des Rechtsstreits wäre: „Sollte das Gericht unserer Argumentation nicht folgen, werden wir natürlich die Einlegung von Rechtsmitteln ebenso sorgsam prüfen, wie die Gründe des Gerichts”, sagt AfD-Chef Chrupalla.
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