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UntersuchungsausschussNRW forderte Beweise im Fall Amri nicht an

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Anis Amri auf einem der bekannten Fahndungsfotos

Düsseldorf – Peter Frank ist der oberste Ankläger der Bundesrepublik Deutschland. Er ist unter anderem für die Ermittlungen gegen Islamisten zuständig, die im Verdacht stehen, Terroranschläge zu planen. Am Freitag sagte Frank vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zum Fall Amri aus – und überraschte die Politiker. Er widersprach der Landesregierung an einem zentralen Punkt.

Die hatte den Eindruck erweckt, die Generalbundesanwaltschaft trage eine Mitverantwortung an dem Umstand, dass der Attentäter von Berlin nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Sonderermittler der Landesregierung, Bernhard Kretschmer, hatte in seinem Gutachten festgestellt, die Generalbundesanwaltschaft (GBA) habe im Fall Amri die Herausgabe von Akten verweigert.

Damit habe das Land keine gerichtsverwertbaren Beweise in der Hand gehabt, um die sofortige Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz durchzusetzen. Die „Voraussetzungen für eine Abschiebungsanordnung“ lägen „mangels Freigabe durch den GBA“ nicht vor, heißt es auf Seite 97 des Berichts.

Frank wehrt sich gegen Jäger

Frank wies diese Darstellung zurück. „Ich habe keine Erkenntnisse, wie der Ersteller der wissenschaftlichen Analyse zu diesem Ergebnis kommt“, sagte der Generalbundesanwalt. In einem nach dem Anschlag gefertigten internen Vermerk aus der Staatskanzlei, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, heißt es zwar, die Bundesanwaltschaft habe im Sommer 2016 Informationen zurückgehalten, um andere Ermittlungen nicht zu gefährden.

Mit dem Landeskriminalamt NRW (LKA) sei jedoch abgesprochen gewesen, dass die „wohlwollende Freigabe von Informationen geprüft“ werde. Allerdings habe das NRW-Innenministerium sich dazu nicht gemeldet. Einen „Sperrerklärung“ habe es nicht gegeben. „Wenn man uns gefragt hätte, hätten wir einen Weg gefunden“, so der Chefankläger. Frank wehrte sich auch gegen die Darstellung von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), dass die GBA mitentschieden habe, dass der Paragraf 58a nicht anwendbar sei.

NRW-Sonderermittler Kretschmer wurde ebenfalls vom Untersuchungsausschuss vernommen. Der Professor blieb bei seiner Aussage, dass die Bundesanwaltschaft ihre Erkenntnisse nach der ihm vorliegenden Aktenlage nicht freigegeben habe. Das LKA habe von Februar bis November 2016 immer wieder erfolglos um die Freigabe gebeten. Wieso der Generalbundesanwalt dies jetzt anders darstelle, wisse er nicht .

NRW-Ministerium wollte Fall nach Berlin abgeben

Nach Informationen unserer Zeitung übermittelte das LKA dem NRW-Innenministerium Anfang März die Anregung für eine Abschiebungsanordnung durch den Minister. Nur kurze Zeit später jedoch erfuhren die Ermittler, dass Amri nunmehr einen Job in Berlin suche. Daher bemühte sich das Düsseldorfer Ministerium darum, den Fall in die Hauptstadt abzugeben – auch in der Frage, wie man Amri endlich außer Landes bringen könnte.

„Es wäre nun sachlogisch, wenn der bei uns befindliche Prüfungsauftrag hinsichtlich begleitender Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes ebenso an Berlin übergeben wird“, schrieb der Leiter der Sicherheitskonferenz NRW am 7. März ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Allerdings dauerte es nicht lange, da kehrte der Tunesier nach NRW zurück. LKA-Beamte beobachten ihn, wie er auf einem Trödelmarkt in Gelsenkirchen Waren verkaufte.

Die Opposition will jetzt NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zu den Vorgängen im Fall Amri vernehmen.