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Verdacht der FalschaussageErmittlungen gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer

Lesezeit 2 Minuten
Andi Scheuer 030522

Andreas Scheuer 

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer aufgenommen. Auch gegen Scheuers Staatssekretär Gerhard Schulz soll ermittelt werden. Demnach besteht ein Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage. Zunächst hatte der „Spiegel“ berichtet.

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Das Verfahren, das bereits am 13. April eingeleitet wurde, steht im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut, die der CSU-Politiker einführen wollte. Im Juni 2019 war das Vorhaben vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Die Mautbetreiberfirmen fordern mehrere hundert Millionen als Entschädigung. Wie die vorgesehenen Betreiber CTS Eventim und Kapsch Trafficcom Ende März mitgeteilt hatten, bejahte ein Schiedsgericht einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik. In einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde nun über die Höhe des Anspruchs entschieden. Die Firmen fordern 560 Millionen Euro.

Scheuer schloss Verträge bereits 2018 ab

Scheuer stand wegen seines Vorgehens massiv in der öffentlichen Kritik. Scheuer hatte die Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss - noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Direkt nach dem Urteil des EuGH hatte Scheuer die Betreiberverträge gekündigt, unter anderem weil sie vertragliche Leistungen nicht erfüllt hätten

Die Ministeriumsspitze sowie die Chefs der Mautbetreiberfirmen sollen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages widersprüchliche Aussagen getätigt und bewusst die Unwahrheit gesagt haben. Mehrere Privatpersonen hätten Anzeige gegen Scheuer und Schulz gestellt, so ein Behördensprecher.

Mautbetreiber boten an, Vertragsabschluss nach hinten zu verschieben

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es konkret darum: Scheuer und Schulz sollen laut Mitteilung „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt haben, nach ihrer Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden EuGH-Urteil zu verschieben.

Manager der für die Pkw-Maut eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet. Scheuer dagegen hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, ein solches Angebot der Betreiber habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben.

Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur nun: „Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich gehe fest davon aus, dass auch eine Überprüfung zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.“ (red, mit dpa)