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Arbeitsplatz und VerkehrsmittelWie 3G-Einhaltung künftig kontrolliert werden soll

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Wegen der zugespitzten Corona-Lage fordern Politiker eine 3G-Regel im Zugverkehr.

Berlin – Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz und im Verkehrsbereich sollen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich ab Mittwoch gelten. Das Bundesarbeitsministerium twitterte am Freitag: „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3GamArbeitsplatz.“ Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage, das ab diesem Tag auch die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln und die bundesweiten Testpflichten in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten sollen.

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums schränkte auf Nachfrage allerdings ein, dass ein Inkrafttreten davon abhänge, wann das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werde. Laut Gesetz tritt dieses am Tag nach der Verkündung in Kraft. Man rechne spätestens am Mittwoch damit, sagte die Sprecherin.

Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten für den Fall, dass Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen.

Zwei Tests pro Woche als Pflicht

Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

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Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen „täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren“, heißt es in dem Entwurf. Begründet wird das mit der großen Anzahl der Betriebe und der „begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden“. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

Wirtschaftsverbände angesichts der Hürden für 3G skeptisch

Wirtschaftsverbände bezweifeln, ob die beschlossenen 3G-Regeln am Arbeitsplatz praktikabel sind. Während Arbeitgeber auf einen großen Aufwand bei nur kurzer Zeit zur Umsetzung verweisen, fürchten Baubranche, Handwerk und Gebäudereiniger Probleme in der Praxis. Auch Datenschutzexperten sehen Klärungsbedarf.

„Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze zudem Bürokratie und helfe, den Betriebszugang zu regeln.

Komplex werden 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden sollen – etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, kürzlich. „Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden. Wie will man das denn kontrollieren?“

Impfpflicht für viele Branchen bessere Alternative

Angesichts der Hürden für 3G sprechen sich viele Branchen für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz aus. Die Test- und Kontrollpflichten seien für das Gebäudereiniger-Handwerk nicht machbar, sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands, dem „Handelsblatt“ (Freitag). „Vor diesem Hintergrund sollte die Politik mutig und ehrlich sein: Besser als neue Test- und Kontrollpflichten, die für Unternehmen unmöglich zu erfüllen sind, wäre bundesweit stattdessen 2G in den Betrieben und damit eine Impfpflicht am Arbeitsplatz.“

Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die damit ebenfalls ab Mittwoch greifen dürfte. Sie entspricht in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.

Stichprobenartige Kontrolle in Verkehrsmitteln

Die geplanten Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in Verkehrsmitteln sollen einer Vorlage zufolge „stichprobenhaft“ überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen, heißt es in der Vorlage für die Beratung der Gesetzespläne im Hauptausschuss des Bundestags am Dienstagabend. Passagiere müssten dann Nachweise als vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene oder für einen maximal 24 Stunden alten negativen Test vorzeigen können. Die Ausschuss-Vorlage lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Greifen soll die 3G-Regel demnach im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen, im öffentlichen Fernverkehr mit ICE und Intercity sowie für den Luftverkehr. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen. Auch für die Beförderung in Taxis gilt die Regel nicht.

Festgeschrieben werden soll laut der Vorlage außerdem die Verpflichtung, während der Beförderung eine FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Die Vorgaben für die Benutzung der Verkehrsmittel sollen auch für das Kontroll- und Servicepersonal gelten. (dpa)