Auf Rückreise von FamilienbesuchPolizei nimmt Deutsche in der Türkei fest
Hamburg/Istanbul – In der Türkei ist erneut eine deutsche Staatsbürgerin festgenommen worden. Wie die Kurdische Gemeinde in Deutschland am Freitag mitteilte, wurde die 58 Jahre alte Deutsch-Türkin aus Hamburg bereits am Donnerstag am Flughafen im südostanatolischen Diyarbakir festgenommen. „Der Fall ist dem Auswärtigem Amt bekannt und wird von unserer Botschaft konsularisch betreut“, sagte ein Sprecher des Amtes. Am selben Tag der Festnahme war Bundesinnenminister Horst Seehofer zu offiziellen Gesprächen mit der türkischen Regierung über die Flüchtlingskrise in Ankara.
Festnahme wegen politischen Gründen
Laut Kurdischer Gemeinde war die Frau vor zwei Wochen zu einem Familienbesuch in die Türkei gereist. Als sie ihren Rückflug von Diyarbakir nach Hannover habe antreten wollen, sei sie von der Polizei abgeführt worden. Nach Angaben des Rechtsanwalts der Frau liege ein Haftbefehl aus Ankara gegen die 58-Jährige vor, sagte der Sprecher der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi. Er sprach von „Schikane und Ausdruck der türkischen Willkürjustiz“. Möglicherweise habe ihre Festnahme mit dem Engagement ihres Mannes, der Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde Hamburg ist, oder auf ihrem Facebook-Account geteilten Postings zu tun.
Seit dem gescheiterten Putschversuch vor drei Jahren sind immer wieder auch Deutsche in türkischen Gefängnissen gelandet. Eine ganze Serie von Festnahmen wegen „politischer Gründe“ hatte 2017 zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Viele Betroffene durften inzwischen ausreisen, ihre Prozesse gehen aber in Abwesenheit weiter.
Mittlerweile führt das Auswärtige Amt nicht mehr auf, wieviele Deutsche aus politischen Gründen - also etwa wegen Terrorvorwürfen oder Präsidentenbeleidigung - inhaftiert sind. Im August war bekannt geworden, dass die Zahl der in der Türkei inhaftierten Deutschen binnen sechs Monaten von 47 auf 62 gestiegen war. Betroffen von den genannten Maßnahmen sind laut Auswärtigem Amt „insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen“. (dpa)