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Verdächtiger hatte geklagtMehrmalige Anklage für dieselbe Tat verfassungswidrig

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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts

Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen.

Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden. (afp)