Cannabis soll in Deutschland einem Medienbericht zufolge zunächst für den privaten Anbau und Gebrauch und in speziellen Vereinen legalisiert werden.
Cannabis-LegalisierungZunächst vor allem im Privatbereich und speziellen Cannabis-Social-Clubs
Einen freien Verkauf in lizenzierten Geschäften wird es dagegen zunächst wahrscheinlich nicht geben. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sehen das die überarbeiteten Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die geplante Cannabis-Legalisierung vor.
Lauterbach trifft sich am Mittwoch mit Özdemir
Lauterbach will diese am Mittwoch gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, Agrarminister Cem Özdemir (Grüne), in Berlin vorstellen. „Morgen neue Eckpunkte, die Legalisierung von Cannabis: sie kommt doch“, twitterte der SPD-Politiker am Dienstag.
Wie das RND weiter berichtete, ist geplant, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum künftig zu erlauben.
Legalisierung: Zentraler Bestandteil sind Cannabis-Social-Clubs
Zudem sollen sogenannte Cannabis Social Clubs möglich werden – Vereine, die ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus eigenen Anbau versorgen. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es am Dienstag nicht.
Aus Koalitionskreisen hieß es auf Nachfrage aber, die Informationen stimmten „weitestgehend“. Die SPD-Spitze hatte außerdem bereits Ende März in einem Vorstandsbeschluss festgehalten: „Zentraler Bestandteil der Legalisierung sind für uns sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC)“.
Nach dpa-Informationen sollen diese maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Nicht-Mitglieder können kein Cannabis bekommen.
EU-Recht: Eckpunkte für die Legalisierung werden geändert
Lauterbach hatte bereits im Herbst Eckpunkte für ein Gesetz mit weitreichenden Legalisierungsvorschlägen vorgestellt. Vor ein paar Wochen hatte er aber erklärt, dass diese noch einmal geändert wurden.
Von Anfang an gab es Befürchtungen, dass die Pläne gegen EU-Recht und internationales Recht verstoßen könnten. In den vergangenen Wochen war schließlich durchgesickert, dass die Legalisierung deshalb zurückhaltender gestaltet werden und sich zunächst auf Eigenanbau und die Cannabis-Clubs beschränken könnte.
Genusszweck von Cannabis wird erstmal nicht umgesetzt
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, die Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen.
In seinen ersten Eckpunkten hatte Lauterbach das noch bekräftigt. Dies ist nun voraussichtlich zunächst nicht geplant, sondern nur in regionalen Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung. (dpa)