Glasgow – Mit gut einem Tag Verspätung ist die UN-Klimakonferenz in Glasgow am Samstag zu Ende gegangen. Bei den Verhandlungen von fast 200 Ländern über Antworten auf die Klimakrise wurden ein paar Dinge wie die Stärkung des 1,5-Grad-Ziels und eine Positionierung gegen klimaschädliche Kohle erreicht. Bei der Klimafinanzierung wurden allerdings die Gegensätze zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern offensichtlich. Die wichtigsten Ergebnisse der COP26 im Überblick:
Annäherung an das 1,5-Grad-Ziel
Die britische COP-Präsidentschaft war mit dem Ziel angetreten, das Maximalziel des Pariser Klimaabkommens, das 1,5-Grad-Ziel, in Reichweite zu halten. Ist im Pariser Abkommen noch von einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst 1,5 Grad die Rede, setzte sich in Glasgow nun die strengere Zielvorgabe durch. Die COP26-Rahmenentscheidung erkennt an, „dass die Auswirkungen des Klimawandels viel geringer sein werden bei einem Temperaturanstieg um 1,5 Grad verglichen mit zwei Grad“ und sagt zu, die „Bemühungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad fortzusetzen“.
Die Glasgower Entscheidung wird dabei auch konkret: Erstmals werden in solch einem Rahmen Kohle und andere fossile Energieträger zum Auslaufmodell erklärt. Im Paris-Abkommen von 2015 und den bisherigen COP-Entscheidunen waren diese nicht als Haupttreiber des Klimawandels genannt worden. Allerdings wurden die Formulierungen mehrfach verwässert und schließlich auf Betreiben Chinas und Indiens in letzter Minute weiter abgeschwächt.
Streit über schon lange geforderte Hilfen
Statt des Appells an die Staaten, „ihre Bemühungen in Richtung eines Ausstiegs“ aus der Kohlenutzung zu beschleunigen, wurde der Aufruf beschlossen, die Staaten sollten die Nutzung von Kohlekraftwerken ohne CO2-Abscheidung „schrittweise verringern“. Zu einer Beschleunigung der Klimaschutzanstrengungen könnte der Aufruf an die Staaten beitragen, ihre nationalen Klimaschutzziele (NDC) schneller auf den Prüfstand zu stellen als bislang geplant - statt bis 2025 bereits bis Ende 2022.
Geld für Klimaschutz, Anpassung und bereits entstandene Schäden in ärmeren Ländern, Streit über schon lange geforderte Hilfen für die Bewältigung bereits eingetretener Klimaschäden verzögerte die Verhandlungen in Glasgow. In der Rahmenentscheidung wird nun zwar anerkannt, dass der Klimawandel immer größere Schäden anrichte und daher verstärkte Maßnahmen wie Finanzhilfen nötig seien. Die Industrieländer werden zur Unterstützung aufgerufen. Eine Verpflichtung oder auch nur ein Mechanismus für die Einzahlung und Verteilung solcher Gelder gibt es aber weiterhin nicht.
Kosten für die Anpassung an den Klimawandel steigen
Anerkannt wurde hingegen, dass auch die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel steigen. Die Industriestaaten wurden daher aufgefordert, ihre Anpassungshilfen für die Entwicklungsländer bis 2025 zu verdoppeln. Belastet wurden die Verhandlungen über die Klimafinanzierung durch ein gebrochenes Versprechen. Vor den Verhandlungen in Glasgow wurde klar, dass die Industrieländer ihre Zusage nicht eingehalten haben, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar (87,4 Milliarden Euro) für Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bereitzustellen.
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In den Konferenzbeschlüssen wird bedauert, dass das Ziel verfehlt wurde. Die Industrieländer werden „dringend“ aufgefordert, ihre Zusage von jetzt an und über 2025 hinaus einzuhalten. Damit konnten die Entwicklungsländer aber nicht festschreiben, dass die Industriestaaten die Fehlbeträge der vergangenen Jahre ausgleichen müssen. Für die Festlegung, welche höhere Summe die Industriestaaten ab 2026 bereitstellen müssen, wurde in Glasgow ein mehrjähriger Prozess in Gang gesetzt.
Regelbuch zum Pariser Abkommen
Für die konkrete Umsetzung des Pariser Abkommens gibt es ein Regelbuch. Dieses konnte bei den vorherigen zwei UN-Klimakonferenzen in Madrid und Kattowitz nicht fertiggestellt werden. Nun wurden Vereinbarungen erzielt, in welcher Form und wie oft die Staaten über ihre nationalen Klimaschutzziele im Rahmen des Pariser Abkommens Bericht erstatten müssen. Zur Berichterstattung im Fünfjahresrhythmus werden sie zwar nur „ermutigt“, der ursprünglich ebenfalls diskutierte Zehnjahresrhythmus findet sich aber immerhin nicht in den Glasgower Beschlüssen.
Nach jahrelangem zähen Ringen wurde auch die besonders umstrittene Umsetzung von Artikel 6 des Paris-Abkommens beschlossen. Dabei finanzieren Staaten oder Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen in ärmeren Ländern und schreiben sich die dadurch entstehenden Emissionseinsparungen gut. Bei den Artikel-6-Regeln wurden nicht so große Schlupflöcher gelassen, wie von Ländern wie Brasilien gefordert. Allerdings bieten die Regeln auch keinen so klaren Rahmen für zusätzlichen Klimaschutz wie von Umweltschützern erhofft. (afp)