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Neue Regeln ab MontagWie der Alltag mit den neuen Masken in NRW aussehen soll

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Eine Frau mit FFP2-Maske kauft in einem Supermarkt ein.

Düsseldorf – Sie sehen ein bisschen aus wie Kaffeefilter: Masken nach FFP2- oder KN95-Standard. Bisher nur freiwillig, werden sie in NRW ab Montag Pflicht in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten. Ebenso zulässig sind sogenannte OP-Masken. Der bisherige Name Alltagsmaske für einen Mund-Nasen-Schutz aus Stoff wird dadurch irreführend. Denn tatsächlich wird für viele die medizinische Maske zum Alltag. Selbstgenähte und nicht den Standards entsprechende Masken sollen nicht mehr zum Einsatz kommen.

In der Coronaschutz-Verordnung des Landes, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde, wird den Masken ein langer Passus gewidmet. Unter anderem heißt es dort: „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

Maske muss eng anliegen

Eine FFP2-Maske (FFP steht für Filtering Face Piece) schützt andere und den Träger selbst vor einer Ansteckung. Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen hingegen reduzieren nur das Risiko, andere durch Tröpfcheninfektion anzustecken. Die Masken filtern Partikel aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Bei einer FFP2-Maske werden laut Studien bis zu 94 Prozent der Aerosole herausgefiltert. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Maske richtig angewendet wird. Der Schutz ist nur gewährleistet, wenn die sie sehr eng anliegt.

Weil die FFP2-Maske kein reines Medizinprodukt ist, darf sie überall verkauft werden. In der Apotheke kostet ein Exemplar rund fünf Euro. Auch Drogeriemärkte bieten die Masken an. Unklar ist aber, ob die nun plötzlich steigende Nachfrage bedient werden kann.

Nach Angaben von Experten sind die Masken unter Umständen auch mehr als einmal verwendbar. „Wenn man mit den Masken pfleglich umgeht, sie gut trocknen lässt und sauber aufbewahrt, kann man sie eine Woche lang tragen“, sagte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Faustregel gilt unter der Voraussetzung, dass die Maske nicht den ganzen Tag durchgehend getragen wird. Sondern nur vorübergehend, beim Einkauf oder in anderen Situationen, in denen Menschen in Kontakt miteinander kommen.

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Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für „normale“ Masken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen oder auf dem Supermarkt-Parkplatz. Galten bislang Stoffmasken als ausreichend, um das Coronavirus zu bremsen, hat die Politik nun Angst vor den extrem ansteckenden Mutationen. Gegen sie sollen die OP-Masken oder FFP2-Masken schützen, die besonders dicht sind. Was man allerdings auch beim Atmen merkt.

„Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen“, heißt es in der aktuellen Verordnung. (red/dpa)

Was die Bußgelder angeht, gilt vorerst weiter der alte Katalog: Demnach muss man zum Beispiel bei einem Maskenverstoß in Bus oder Bahn 150 Euro zahlen. (mit dpa)