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SchadenersatzTürkisches Verfassungsgericht erklärt Yücel-Haft für rechtswidrig

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Yücel Gericht dpa

Deniz Yücel bei einer Vernehmung im Bezug auf seine Inhaftierung in der Türkei.

Istanbul – Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr in der Türkei inhaftierten „Welt“-Reporters Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorging.

Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3800 Euro). Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok, der Deutschen Presse-Agentur. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.

Yücel will Geld spenden

„Dass sich das türkische Verfassungsgericht, wenngleich mit einer Verspätung von zwei Jahren, nun unserer Sicht angeschlossen hat, ist erfreulich“, schrieb Yücel am Freitag auf Twitter. „Bedauerlich und falsch ist hingegen, dass das Gericht keinen Verstoß gegen das Folterverbot feststellen wollte.“

Weiter schrieb Yücel: „Mit diesem Urteil widerfährt mir keine Gerechtigkeit. Späte Gerechtigkeit ist keine. Dass mir und meinen Liebsten ein Jahr unseres Lebens geraubt wurde, ist mit 3.800 Euro nicht wiedergutzumachen und wäre es auch nicht mit der tausendfachen Summe.“ Er kündigte an, das Geld zu spenden.

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Yücel hatte ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis gesessen, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam Yücel nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt. (dpa)