Berlin – Mit dem sogenannten Teil-Lockdown sind die Corona-Zahlen nicht gesunken. Sie steigen sogar weiter an. Bund und Länder ziehen nun die Corona-Notbremse und fahren das öffentliche Leben in Deutschland zunächst für dreieinhalb Wochen wieder weitgehend runter.
Es gibt aber noch einige Fragen:
Der Lockdown dauert zunächst bis 10. Januar - Was passiert danach?
Wenn nicht ein kleines Weihnachtswunder geschieht und die Zahlen deutlich sinken, wird er wohl verlängert. Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte im ZDF-„Morgenmagazin”: „Für mich ist klar, wir werden aus diesem Lockdown erst dann rausgehen, wenn wir unter 50 Neuinfektionen in der Woche sind.” Ähnlich äußerte sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schon am Sonntag bei „Anne Will” im Ersten: „Erst, wenn wir (...) wieder deutlich unter 50 sind, können wir wieder die Dinge öffnen. Das müssen wir auch den Menschen ehrlich sagen.” Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Montag, er glaube nicht, dass am 10. Januar alles vorbei sei.
50 Ansteckungen innerhalb einer Woche auf 100 000 Einwohner gilt als Richtwert, ab dem die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Ansteckungen und Kontakte nachzuverfolgen und entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen.
Wo steht Deutschland da momentan?
Vom 50er Wert ist Deutschland weit entfernt. Selbst im Norden lagen die Werte am Montag inzwischen bei knapp 80 (Schleswig-Holstein) und 90 (Mecklenburg-Vorpommern). Im Hotspot Sachsen verzeichnete das Robert Koch-Institut eine sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz von rund 380, vor Thüringen mit 235 und Bayern mit rund 204.
Lockdown-Lockerungen, wenn sie denn irgendwann wieder kommen, könnten zum Beispiel in Schulen oder Kitas zunächst regional vorgenommen werden, dort, wo die 50 unterschritten wird. Beim Einzelhandel wäre ein regionales Vorgehen schwieriger, weil Leute dann möglicherweise aus Hotspots zum Shoppen dorthin fahren, wo es wieder möglich ist. Am 5. Januar wollen die Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wieder beraten, wie es weitergeht.
Werden die Maßnahmen reichen?
Experten sind vorsichtig: „Seriös wird diese Frage niemand beantworten können”, sagte Max Geraedts, Leiter des Instituts für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie an der Universtität Marburg: „Die Erfahrungen mit dem ersten Lockdown in Deutschland lassen eine positive Wirkung erwarten, während Erfahrungen aus dem Ausland zum Teil keine so durchschlagenden Erfolge zeigen.” Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie, hofft, dass der Anstieg bis Weihnachten gestoppt wird. Im besten Fall habe man zum 10. Januar für einige Tage einen deutlich sinkenden Trend. Laut dem Chefvirologen der Universität Heidelberg, Hans-Georg Kräusslich, wird man wie immer erst in rund zwei Wochen sagen können, welchen Erfolg die weitergehenden Maßnahmen bewirkt hätten. Alle drei Experten sind sich einig, das es darauf ankommt, wie Vorgaben umgesetzt und von den Menschen mitgetragen werden.
Was genau gilt jetzt eigentlich über die Weihnachtsfeiertage?
Hier hatte ein langer Schachtelsatz im Beschlusspapier von Bund und Ländern zunächst einige Fragen aufgeworfen. Die Bundesregierung hat das nun auf ihrer Webseite gestrafft und schreibt über die Zeit vom 24. bis 26. Dezember: „Im engsten Familienkreis können Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre) möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.” Das hieße zum Beispiel: Vier Geschwister, die alle woanders wohnen, könnten ihre Eltern besuchen, ohne Partner, aber mit Kindern bis 14. Oder: Zwei Geschwister jeweils mit Partner und eventuellen Kindern besuchen die Eltern. Beispiel drei: Ein Bruder lebt alleine und ist Gastgeber. Seine Eltern könnten ihn besuchen und zwei weitere Geschwister ohne Partner.
Auch Treffen mit Freunden im kleinen Kreis sind möglich. Unabhängig von der Sonder-Familienregel über Weihnachten gilt weiterhin die bisherige Zwei-Haushalte-Regel: Erlaubt sind maximal fünf Personen zuzüglich Kindern bis 14 aus zwei Haushalten.
Die genaue Ausgestaltung ist aber wie immer Sache der Bundesländer, die das entsprechend in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen regeln.
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Da hat der Staat wenig Handhabe. Die „Wohnung ist unverletzlich”, heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Damit sind die Hürden für Kontrollen extrem hoch. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte am Montag, die Polizei kontrolliere das Verhalten nur in Ausnahmefällen in den Wohnungen, zum Beispiel bei Lärmbelästigung. Die Wohnung betreten darf die Polizei nach früheren Angaben von Rechtsexpertin Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein nur unter bestimmten Voraussetzungen mit richterlichem Beschluss. Politiker appellieren immer wieder an die Eigenverantwortung und daran, nicht zu versuchen, die bestehenden Regeln auszureizen.
Was tun Eltern, die wegen Kita- und Schulschließungen jetzt ein Betreuungsproblem bekommen?
Für Eltern sollen „zusätzliche Möglichkeiten geschaffen” werden, bezahlten Urlaub zu nehmen, hatten Bund und Länder vereinbart. Wie das konkret aussehen soll, blieb am Montag zunächst unklar. Das Arbeitsministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einer schnellstmöglichen Lösung. Verwiesen wurde von der Regierung auch auf eine bereits geltende Entschädigungsregelung: Eltern (von Kindern bis 12 Jahren), die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schulen und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen.
Ältere Menschen sollen durch die Ausgabe von FFP2-Masken geschützt werden. Wie soll das ablaufen? An diesem Dienstag soll laut Bundesgesundheitsministerium die Verteilaktion für Menschen über 60 und für solche mit Vorerkrankungen starten. Sie können sich in der Apotheke drei dieser Spezialmasken kostenlos abholen. Ausreichen soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vorlage des Personalausweises oder eine Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Im kommenden Jahr sollen sie dann noch einmal zwölf Masken erhalten. Dafür werden nach den Plänen des Gesundheitsministeriums zwei fälschungssichere Coupons über jeweils sechs Masken von den Krankenkassen an die genannten Gruppen verschickt. Eine Maske kostet 6 Euro. Die Bundesregierung will insgesamt 27 Millionen Bürger damit ausstatten.
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