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Dokumenten-AffäreWeitere Teile aus Dokument zu Durchsuchung bei Trump veröffentlicht

Lesezeit 2 Minuten
Donald Trump, ehemaliger US-Präsident, spricht in seinem Anwesen Mar-a-Lago. (Archivbild)

Der Republikaner war im Juni auf Bundesebene angeklagt worden, weil er Regierungsdokumente mit höchster Geheimhaltungsstufe in Mar-a-Lago aufbewahrt hatte. (Archivbild)

Ein Lagerraum mit gestapelten Boxen und eine Person, die zahlreiche Kisten umräumt – weitere Informationen zur Durchsuchung bei Trump freigegeben.

In der Affäre um geheime Regierungsunterlagen hat das US-Justizministerium weitere Teile eines Dokuments veröffentlicht, das Grundlage für den Befehl zur Durchsuchung des Anwesens von Ex-Präsident Donald Trump war.

Große Teile waren bereits nach der Durchsuchung im vergangenen August einsehbar, am Mittwoch (Ortszeit) wurde das Dokument erneut mit weniger Schwärzungen publiziert. So ist nun etwa ein zuvor geschwärztes Foto eines Lagerraums mit zahlreichen gestapelten Boxen in Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach zu sehen. Wirklich neu ist dies aber nicht, da es auch Teil der Anklageschrift gegen Trump ist.

FBI fand streng geheime Regierungsdokumente bei Trump

Der Republikaner war im Juni auf Bundesebene angeklagt worden, weil er Regierungsdokumente mit höchster Geheimhaltungsstufe in Mar-a-Lago aufbewahrt und nach Aufforderung nicht zurückgegeben hatte. Anfang August 2022 hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im Bundesstaat Florida durchsucht und mehrere als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze beschlagnahmt.

In den nun freigegeben Passagen ist auch zu lesen, dass auf Aufnahmen von Überwachungskameras in dem Gebäude zu sehen ist, wie eine kurz zuvor vom FBI befragte Person zahlreiche Kisten umräumt. Namentlich wird die Person nicht genannt, es könnte sich dabei aber um Trumps Assistenten Walt Nauta gehandelt haben, der in dem Fall ebenfalls angeklagt ist. Trump soll ihn angesichts der Ermittlungen angewiesen haben, Kisten mit Dokumenten wegzuschaffen. Darin sieht die Anklage ein Komplott zur Behinderung der Justiz. (dpa)