Das sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt die Einstufung der AfD Sachsen als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
VerfassungsschutzEinstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextrem rechtens
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte.
Landesverband seit 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft
Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Deren Jugendorganisation Junge Alternative hatte er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt.
Mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.
Die von der AfD nun mit der Beschwerde vorgelegten Gründe führten nach einer Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen, erklärte das OVG. Der Beschwerdeführer müsse angeben, aus welchen Gründen er die angefochtene Entscheidung für unrichtig halte. Eine bloße Wiederholung der Argumente im erstinstanzlichen Fall reiche nicht aus. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als einen sogenannten Verdachtsfall. Die AfD ging auf Bundes- und Landesebene bereits mehrfach juristisch gegen Einstufungen und Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden vor, erlitt dabei aber immer wieder Niederlagen. (afp)