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Sparkurs beim BundeshaushaltÄnderungen beim Elterngeld geplant – welche Eltern bald leer ausgehen

Lesezeit 2 Minuten
Eltern mit gutem Einkommen könnten ab 2024 kein Elterngeld mehr für sich beanspruchen. (Symbolbild)

Eltern mit gutem Einkommen könnten ab 2024 kein Elterngeld mehr für sich beanspruchen. (Symbolbild)

Die Bundesregierung will laut „Spiegel “die Einkommensgrenze, bis zu der es Anspruch auf das Elterngeld gibt, deutlich senken.

Im Zuge des Sparkurses beim Bundeshaushalt könnte es zu Änderungen beim Elterngeld kommen. Konkret soll die Einkommensgrenze, bis zu der es Anspruch auf das Elterngeld gibt, deutlich gesenkt werden, wie es am Montag aus dem Finanzministerium zum Entwurf des Haushalts 2024 hieß.

Diese Grenze liegt derzeit bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden. Im Ministerium hieß es, die Ausgabendynamik beim Elterngeld solle gedämpft werden. Dies geschehe im Einklang mit dem Familienministerium. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.

Änderungen beim Elterngeld: Regierung plant Senkung der Einkommensgrenze

Der Entwurf des Haushalts 2024 soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Wie der „Spiegel“ schreibt, sollen künftig nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld haben. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) folge damit Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium.

Die Ausgaben 2024 sollen demnach im Vergleich zu diesem Jahr um 290 Millionen Euro auf knapp 8 Milliarden Euro sinken. Zunächst seien auch Leistungskürzungen beim Elterngeld im Gespräch gewesen, schreibt das Magazin. Diese habe das Paus-Ministerium jedoch vermeiden können, indem es den Kreis der Berechtigten eingeschränkt habe.

Um im Haushalt 2024 eine milliardenschwere Deckungslücke zu schließen, sind weitere Maßnahmen geplant, wie es im Finanzministerium hieß. So soll der im Jahr 2022 eingeführte Zuschuss des Bundes an die soziale Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro nicht fortgeführt werden. (dpa)