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EU-KorruptionsskandalEva Kaili schiebt Schuld auf Dritten

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Eva Kaili

Eva Kaili

Die unter Korruptionsverdacht stehende Ex-Vizepräsidentin des EU-Parlaments hat sich zu dem Bargeld geäußert, das in ihrer Wohnung gefunden wurde.

Die der Korruption verdächtige EU-Politikerin Eva Kaili hat angegeben, die große Menge Bargeld in ihrer Brüsseler Wohnung habe weder ihr noch ihrem Partner, sondern einem Dritten gehört. Das sagte Michalis Dimitrakopoulos, einer ihrer Anwälte, am Mittwochabend dem griechischen TV-Sender Skai.

„Frau Kaili hat ihren Partner gefragt, was für Gelder das seien“, sagte Dimitrakopoulos. Der Lebenspartner habe erwidert, dass das Geld jemand anderem gehöre. „Darauf hin hat Frau Kaili gesagt, sie erlaube nicht, dass Gelder, die jemand anderem gehörten, in der gemeinsamen Wohnung aufbewahrt werden.“ Aus diesem Grund habe Kailis Vater die Tasche mit Geld an sich genommen und sich auf dem Weg zu einem Hotel gemacht, wo der nicht namentlich genannte Empfänger hätte auftauchen sollen.

Eva Kailis Anwälte äußern sich zur Verteidigungsstrategie

Kaili will den Angaben zufolge auf unschuldig plädieren. Einen Teil der Strategie offenbarte Dimitrakopoulos im Interview mit einem weiteren griechischen Sender: „Länder wie Katar, Kuwait oder der Oman hatten keinen Beweggrund, Frau Kaili Geld zu geben, weil sie ihnen nichts zu bieten hatte“, sagte er.

Geld gebe man, wenn man dafür eine Gegenleistung erhalte. Frau Kaili jedoch habe lediglich die Politik des EU-Parlaments umgesetzt, sagte er dem Sender Open TV am Mittwochabend.

Eva Kaili: Keine Entscheidung über weitere Untersuchungshaft

Kaili bleibt zunächst im Gefängnis. Eine Entscheidung über die weitere U-Haft der EU-Politikerin wurde am Mittwoch nicht getroffen. Der Termin sei auf kommende Woche Donnerstag verschoben worden, teilte die belgische Staatsanwaltschaft mit.

Die drei anderen Verdächtigen in dem Korruptionsskandal um das EU-Parlament wurden dagegen im Brüsseler Justizpalast angehört. Zwei von ihnen müssen nach einer Entscheidung der Ratskammer vorerst im Gefängnis bleiben. Gegen sie sei die Untersuchungshaft bestätigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein dritter Verdächtiger bleibe „ebenfalls in Gewahrsam, allerdings unter der Bedingung, dass er eine elektronische Fußfessel trägt“. (dpa)