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EU-Richtlinie nicht umgesetztBrüssel eröffnet Verfahren gegen Deutschland

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ARCHIV - 24.12.2020, Belgien, Brüssel: Europaflaggen wehen vor dem Sitz der EU-Kommission. (zu dpa: «EU-Kommission reagiert zurückhaltend auf höhere US-Zölle gegen China») Foto: Zhang Cheng/Xinhua/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Weil eine EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz nicht eingehalten wurde, wurde ein Verfahren unter anderem gegen Deutschland eingeleitet.

Deutschland und elf weitere EU-Staaten haben eine Richtlinie zum Arbeitsschutz nicht umgesetzt. Die Länder haben zwei Monate Zeit zu reagieren.

Wegen einer nicht umgesetzten EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland ein. Konkret geht es bei der Richtlinie darum, stärker gegen Gefahren durch Krebs erzeugende Stoffe vorzugehen, wie aus Angaben der Brüsseler Behörde von Freitag hervorgeht. Deutschland sowie elf weitere EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.

Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz hatte sich die EU Ende 2021 darauf geeinigt, neue Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe anzupassen beziehungsweise einzuführen. Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen - unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden - sowie Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldbuße möglich

Die neuen Regeln sollen das Risiko von Millionen Arbeitnehmern reduzieren, krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein. Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission von September 2020, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene - also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können - zu überarbeiten. Das Vorhaben war Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs.

Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die Vorbehalte der Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. (dpa)