Ex-NationalspielerMetzelders Anwälte wollen Landtag Maulkorb verpassen
- Christoph Metzelders Anwälte haben erreicht, dass nicht über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft berichtet werden darf.
- Nun beschäftigt der Fall des Ex-Nationalspielers auch den Landtag in Düsseldorf.
- Die Hintergründe eines auch medienrechtlich komplizierten Vorgangs.
Düsseldorf – Manche Dinge sind kurios, auch wenn sie ernst sind. Da ist etwa der Fall Christoph Metzelder. Gegen den Ex-Fußballnationalspieler wird seit einem Jahr ermittelt. Nun soll die Presse aber derzeit nicht darüber berichten dürfen, worum es in der Sache eigentlich geht.
Metzelders Medienanwälte haben schon früh bei der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen eine weitere Berichterstattung über die Vorwürfe bei etlichen Medien erwirkt. Die Richter sahen die Persönlichkeitsrechte des prominenten Beschuldigten verletzt. Auch wollten sie so eine etwaige öffentliche Vorverurteilung verhindern.
Metzelders Anwälte wenden sich an den Landtag
Das faktisch verhängte Berichtsverbot wurde jetzt aufgeweicht. Und zwar durch den Landtag in Düsseldorf. Die SPD-Fraktion hatte vorige Woche im Rechtsausschuss für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung eine „Mitteilung zum Stand der Ermittlungen gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder“ durch den Justizminister beantragt.
Postwendend reagierten die Anwälte des Verdächtigen: Schriftlich versuchte man dem Landtag und dem Minister zu untersagen, „jedwede Veröffentlichung/öffentliche Thematisierung von Verfahrensdetails unseren Mandanten betreffend“. Der Inhalt der Ermittlungsakte enthalte „höchst persönliche, vertrauliche Informationen“, führten die Anwälte aus. Deshalb sollte der Landtag man bis zum vergangenen Freitag zusichern, diesen Tagesordnungspunkt (TOP) fallen zu lassen.
Name Metzelders wird abgekürzt und verschwindet dann
Der Vorgang stellt vermutlich ein Novum in der NRW-Parlamentsgeschichte dar. Versuchte da jemand, den Volksvertretern einen Maulkorb zu verpassen? Zunächst herrschte Ratlosigkeit in Düsseldorf. Was hat Vorrang? Das parlamentarische Auskunftsrecht oder der Persönlichkeitsschutz? Das CDU-geführte Justizministerium intervenierte bei der SPD. Um etwaigen Rechtsproblemen aus dem Weg zu gehen, solle man doch den heiklen TOP von der Agenda nehmen, hieß es.
Am Ende stand dort, denkbar abstrakt: „Berichtswunsch der SPD-Landtagsfraktion vom 17. August 2020“. Dass sich dahinter der Fall Metzelder versteckte, wusste jeder Interessierte. Und auch Metzelders Anwälte reagierten.
Per Eilantrag riefen sie das Düsseldorfer Verwaltungsgericht an, um das Auskunftsersuchen der SPD zu Fall zu bringen. Wie das Gericht mitteilte, argumentierten die Anwälte, dass Einzelheiten aus dem Strafverfahren öffentlich bekannt werden könnten. Damit wäre eine unzumutbare und nicht wieder gut zu machende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verbunden.
Die Verwaltungsrichter gestatteten dennoch eine Unterrichtung der Parlamentarier – unter gewissen Auflagen: So dürfe der Report nur mündlich erfolgen. Auch müssten die Abgeordneten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, dass die Sitzung vertraulich verlaufe.
Viel juristischer Aufwand – aber mit welchem Ertrag? Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, bestand die Unterrichtung durch das Ministerium in einer einzigen Information: Die Ermittlungen dauern an.