Diesen Text kennen alle: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Doch gegen die Formulierung gibt es jetzt Kritik.
„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“Passt dieser Text noch in die Zeit?
Ärzte- und Apothekerschaft haben an die Ampelkoalition appelliert, den Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung, wonach zu Risiken und Nebenwirkungen Arzt oder Apotheker gefragt werden sollen, geschlechtergerecht umzuformulieren. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Über 90 Prozent Frauen in Apotheken
Heute sei rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich, argumentierte er. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, regte er an. Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte Overwiening dem RND.
„Keine faire Sprachpraxis“
In der Apothekerschaft liegt der Anteil von Frauen nach Angaben von Overwiening bei über 70 Prozent, bei den pharmazeutisch-technische Assistenten und den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten sogar bei 98 Prozent. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, sagte Overwiening, die die erste Frau an der Spitze der ABDA und damit zugleich auch die erste Frau an der Spitze einer Berufsvertretung der Gesundheits- und Heilberufe auf Bundesebene ist.
„Geschlechtergerechtigkeit ist mir ein sehr großes Anliegen, dazu gehört auch eine gendersensible Sprache“, betonte sie, wies aber darauf hin, dass es zur Frage des Pflichttextes bisher keine offizielle Position ihres Verbandes gebe. Der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesetzlich vorgegeben und darf von Werbetreibenden nicht verändert werden.
Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, sagte dem RND, der Text passe überhaupt nicht mehr zu dem gesetzlich verankerten Ziel, demzufolge Gesetze und andere Rechtsvorschriften sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen sollten. Groß machte einen konkreten Vorschlag für eine Neuformulierung. Der überarbeitete Pflichttext müsse leicht verständlich bleiben und Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen verweisen, die kompetent und evidenzbasiert aufklären könnten, sagte sie.
Groß schlug vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“ ABDA-Chefin Overwiening sprach sich im Interesse einer besseren Verständlichkeit für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind. Neben dem bisherigen Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll nach ihrem Vorschlag zulässig sein: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“.
Overwiening: „Jede und jeder Werbetreibende könnte dann frei und flexibel eine dieser Formulierungen einsetzen und damit auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen hinsichtlich einer geschlechtergerechten Sprache geben“, argumentierte sie. In der Schweiz gibt es bereits einen gendergerechten Pflichttext in der Arzneimittelwerbung. Dort ist vorgeschrieben: „Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und lesen Sie die Packungsbeilage.“