Trotz der Ablehnung durch die EU-Kommission gibt das Bundesverkehrsministerium die Koalitionspläne für die Einführung eines Führerscheins ab 16 Jahren noch nicht auf. Ein Sprecher verwies am Samstag darauf, dass das Europaparlament sich Ende Februar dafür ausgesprochen habe, „dass die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet Pilotprojekte durchführen“ können.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, „begleitetes Fahren ab 16 Jahren“ zu ermöglichen. Erlaubt ist das bisher ab 17 Jahren. Das Führerscheinrecht ist dabei einheitlich auf EU-Ebene geregelt.
Fürherschein mit 16: EU will Modellvorhaben in Deutschland ermöglichen
Eine weitere Absenkung des Mindestalters könne Deutschland damit nicht einseitig regeln, erläuterte der Ministeriumssprecher. „Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren“ habe sich das Ressort deshalb gegenüber der EU-Kommission dafür eingesetzt, „Deutschland die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre in einem Modellvorhaben zu ermöglichen“. Dem habe die Brüsseler Behörde im Entwurf für die 4. EU-Führerscheinrichtlinie vom 1. März 2023 aber nicht entsprochen.
Das EU-Parlament habe sich am 28. Februar diesen Jahres allerdings dafür ausgesprochen, Pilotprojekte mit einer Absenkung des Mindestalters von bisher 17 Jahren zu erlauben, um Daten zur Wirkung des begleiteten Fahrens in einem frühern Alter zu erheben. Dies könnte demnach im Rahmen der Fahrausbildung von Bewerbern erfolgen, bis diese 3500 Kilometer absolviert haben.
Damit kommt Parlament einer Forderung des Bundesverkehrsministeriums entgegen, betonte der Sprecher. „Die weiteren Verhandlungen über die 4. EU-Führerscheinrichtlinie bleiben zunächst abzuwarten.“ Hier müssen sich der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament einigen, damit es zu einer neuen Regelung kommt. Gelingt dies nicht, bleibt es bei den bisherigen Vorgaben.
Das begleitete Fahren ist seit 2011 in Deutschland erlaubt. Voraussetzung ist, dass eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson immer mitfährt, bis der Fahrer oder die Fahrerin volljährig ist. (afp)