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Führerschein-Umtauschfrist um halbes Jahr verlängert

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Berlin/München – Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist - und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 - wäre eigentlich an diesem Mittwoch abgelaufen.

Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innenministerium am Montag mitteilte.

Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen „Lappen” oder DDR-Führerscheine.

Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. „Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern”, so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. „Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch die kommenden Monate sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen.” Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitgeteilt, bei der örtlichen Führerscheinstelle komme es coronabedingt vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.

Das Bundesverkehrsministerium begrüßte den Beschluss der Innenminister. Eine Sprecherin sagte, Ziel sei es, den Führerschein-Umtausch so effektiv und gleichzeitig so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Bereits im vergangenen Jahr habe das Ministerium die Situation während der Corona-Pandemie zum Anlass genommen, die zuständigen Länder zu befragen, ob sie eine Verschiebung der Umtauschfristen wegen der Corona-Pandemie für sinnvoll und erforderlich hielten.

Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich. Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 - bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

© dpa-infocom, dpa:220117-99-742793/3 (dpa)