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Gender Pay GapEU-Unternehmen müssen künftig Gehaltsunterschied nach Geschlecht offenlegen

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Frauensymbol und Männersymbol mit einem Gleichheitszeichen und einem Dollarzeichen dazwischen, die den Anspruch des Konzepts „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verdeutlichen

Frauensymbol und Männersymbol mit einem Gleichheitszeichen und einem Dollarzeichen dazwischen, die den Anspruch des Konzepts „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verdeutlichen. (Symbolbild)

Eine Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments sieht vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden Daten zum Gehaltsunterschied veröffentlichen müssen.

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Das sieht eine Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, wie die zwei Institutionen am Donnerstag, 15. Dezember, mitteilten.

So soll es einfacher werden, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern festzustellen. Frauen verdienen den Angaben nach in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap habe sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.

Gender Pay Gap: Frauen verdienen in Deutschland 18 Prozent weniger als Männer

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter sollen zudem das Recht bekommen, Informationen über das durchschnittliche Lohnniveau von Menschen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt zu erhalten. Wenn Arbeitgeber Verpflichtungen des Grundsatzes für gleiche Bezahlung nicht beachteten, hätten Arbeitnehmende das Recht, Entschädigung zu verlangen, hieß es.

Deutschland steht bei diesem Problem im EU-Vergleich schlecht da: Frauen haben in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Die Einkommenslücke blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation bleibt eine Lücke. (dpa)