Ex-Präsident Trump stellte einen Antrag auf Verfahrenseinstellung im Wahlbetrugsverfahren in Georgia – der zuständige Richter wies ihn ab.
WahlbetrugsverfahrenTrump scheitert mit Antrag auf Verfahrenseinstellung in Georgia
Der zuständige Richter im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia hat einen Antrag des Ex-Präsidenten abgewiesen, das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Trumps Anwälte hatten argumentiert, in dem Fall greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung – dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreiheit. Richter Scott McAfee wies diese Argumentation am Donnerstag jedoch zurück, wie US-Medien unter Berufung auf Gerichtsdokumente übereinstimmend berichteten.
Trump scheitert mit Antrag auf Verfahrenseinstellung
„Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt werden“, erläuterte McAfee demnach seinen Beschluss. Nur eine Jury könne darüber entscheiden, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht gesteckt habe.
Trump und mehrere andere sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und auf verschiedenen Wegen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia. Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten gingen nach der Anklage eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein und bekannten sich schuldig. Der 77-Jährige will nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weiße Haus einziehen. (dpa)