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Nach GerichtsentscheidLambrecht beantwortet Frage zu Hubschrauber-Flug mit Sohn

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Christiane Lambrecht, Verteidigungsministerin vonDeutschland, während einer Sitzung für Auswärtige Angelegenheiten am Sitz des Europäischen Rates.

Christine Lambrecht, Verteidigungsministerin von Deutschland (Archivbild)

Christine Lambrecht hat ein Foto ihres Sohnes während eines Hubschrauber-Fluges wohl selbst gemacht. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass die SPD-Politikerin entsprechende Fragen beantworten müsse.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss nach einer Gerichtsentscheidung Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten – und hat das übereinstimmenden Medienberichten zufolge auch prompt getan. Lambrecht selbst habe das Foto von ihrem Sohn Alexander im Hubschrauber gemacht, teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums demnach mit.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar.

Christine Lambrecht nach Helikopter-Flug mit Sohn in der Kritik

Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren.

Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.

Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an. Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag.

Gerichtsentscheid: Christine Lambrecht muss Fragen beantworten

Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr. (das/dpa)