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NebeneinkünfteBaerbock meldet Sonderzahlungen an Bundestag

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Baerbock 1904

Annalena Baerbock

Berlin – Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer Partei bekommen hat. Das bestätigte eine Parteisprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Baerbock steht zusammen mit Robert Habeck seit Januar 2018 an der Spitze der Grünen. Habeck sitzt jedoch nicht im Bundestag.

Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt. In Baerbocks Fall ergeben sich daraus Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 von maximal 37 000 Euro. Diese Zahl nannte auch die „Bild“-Zeitung, die zuerst über die Nachmeldung berichtet hatte.

Grünen-Sprecherin spricht von „Versehen“

Grünen-Vorsitzende, die wie Baerbock auch Mitglieder des Bundestags sind, bekommen nach Angaben der Sprecherin für den Parteiposten kein monatliches Gehalt. Wie die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle auch erhalten sie aber Sonderzahlungen, etwa zu Weihnachten. Auch in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe wie im Europawahljahr 2019 gebe es solche Zahlungen, zudem im vergangenen Jahr wegen der Corona-Krise, so die Sprecherin.

„Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“, erklärte die Sprecherin. „Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert.“ (dpa)