Prozess in KölnTeilerfolg für Kohl-Witwe im Streit mit Ghostwriter
Köln – Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat im Dauerstreit gegen dessen Ghostwriter einen neuen Teilerfolg erzielt. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Zitate aus seinem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verbreiten. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch. Ansprüche gegen den zu Random House gehörenden Buchverlag Heyne hat Maike Kohl-Richter dagegen nicht. Kohl-Richter und Schwan wollen nach Angaben ihrer Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. (Az.: 28 O 11/18)
Die im Urteil aufgelisteten Textstellen umfassen nach Angaben einer Gerichtssprecherin mehr als 50 Seiten. Dabei geht es unter anderem um teils deftige Äußerungen Kohls (1930-2017) über politische Mitstreiter - zum Beispiel Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) oder auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die von Kohl „das Mädchen aus der Uckermark“ genannt wurde.
In einem früheren Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“ kritisiert.
Schwärzungen betreffen nur E-Book
Der Verlag musste die entsprechenden Stellen schwärzen - allerdings habe dies im Endeffekt nur das E-Book betroffen, weil das gedruckte Buch zu dem Zeitpunkt schon vergriffen gewesen sei, sagte Random-House-Justiziar Rainer Dresen. Eine zweite Auflage des Buchs habe es seitdem nicht gegeben. Was das neue Landgerichts-Urteil für eine mögliche weitere Veröffentlichung von Kohl-Zitaten durch den Verlag bedeutet, könne erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung gesagt werden.
Mehr als 600 Stunden lang hatte Kohl zur Vorbereitung seiner Memoiren mit Schwan gesprochen - doch nach Auffassung der Gerichte war der Altkanzler davon ausgegangen, dass Schwan die Tonbandaufnahmen vertraulich behandeln würde. Etwas anderes habe auch die Beweisaufnahme im aktuellen Verfahren nicht ergeben, befand das Landgericht. Unter anderem hatte Kohls Sohn Peter als Zeuge ausgesagt und seiner Stiefmutter Kohl-Richter vorgeworfen, sie wolle „die Deutungshoheit über das politische Erbe von Helmut Kohl“ erlangen.
Wenig Erfolg hatte Kohl-Richter auch mit ihrem Begehren, dem „Spiegel“ die Verbreitung von Zitaten ihres Mannes zu verbieten. Das Landgericht untersagte hier lediglich 4 von 132 beanstandeten Äußerungen.
Keine Millionen für Kohl-Richter
Unterdessen kämpft Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unverdrossen weiter um Millionen. Denn das OLG Köln hatte ihr 2018 in puncto Zitate zwar Recht gegeben - versagte ihr aber die Geldentschädigung, die Helmut Kohl nach seinem Zerwürfnis mit Schwan erstritten hatte. Die Rekordsumme von einer Million Euro war Kohl für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zugesprochen worden - dieses sei mit seinem Tod 2017 aber erloschen, und die Entschädigung sei nicht auf die Witwe vererbbar, urteilte das OLG. Über die Revision hat der BGH noch nicht entschieden. (dpa)