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Käuflicher Sex im SaarlandKondompflicht für Prostituierte

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Frauen warten auf Freier: Im Saarland soll die Straßenprostitution in Zukunft drastisch eingeschränkt werden.

Saarbrücken – Einen harten Kurs schlägt die saarländische Regierung ein, um die weitere Ausbreitung des Rotlichtgewerbes zu stoppen. Die Koalition von CDU und SPD hat dazu am Montag ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Man blicke „mit großer Sorge auf die unerträglichen Missstände im Bereich der Prostitution“, sagte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in Saarbrücken. Dem werde ihre Regierung „entschieden entgegentreten“.

Nach Schätzungen arbeiten derzeit allein in Saarbrücken 800 bis 1.000 Prostituierte, wobei sich die hohe Zahl nicht zuletzt durch den restriktiveren Umgang mit der Prostitution im Nachbarland Frankreich erklärt. Auf dem sogenannten Straßenstrich sind demnach 150 bis 200 Frauen tätig, wobei die Polizei dort eine deutliche Zunahme im Zuge der EU-Osterweiterung festgestellt hat. In ausländischen Medien wurde Saarbrücken in jüngster Zeit mehrfach als „Zentrum der Prostitution“ bezeichnet.

Auf Vorschlag der Verwaltung werde man die Sperrgebiete in der Stadt massiv ausweiten, kündigte Kramp-Karrenbauer an. Die Straßenprostitution soll nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich eingedämmt werden: sie wird nur noch nachts erlaubt. Der saarländischen Polizei soll es per Gesetzesanpassung ermöglicht werden, mit gezielten Kontrollen konsequent gegen Auswüchse im Rotlichtmilieu vorzugehen.

Stärkere Position der Prostituierten

Zudem soll eine Kondompflicht für Prostituierte und deren Kunden eingeführt werden. Dadurch solle der Gesundheitsschutz der Beteiligten verbessert und „die Position der Prostituierten gegenüber den Freiern und Bordellbetreibern gestärkt“ werden, sagte die Regierungschefin. Diese Maßnahmen sollen „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden.

Mit einer Bundesratsinitiative möchte das Saarland schließlich die Bundesregierung auffordern, „zeitnah“ die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz der Opfer umzusetzen. Außerdem rief Kramp-Karrenbauer den Bundesgesetzgeber dazu auf, zügig eine grundlegende Reform des Prostitutionsgesetzes von 2002 zu beschließen. Der Bundesgesetzgeber müsse die Prostitution wieder deutlich stärker reglementieren, um sie zu begrenzen.

Unter Hinweis auf jüngste Äußerungen von Polizisten, Huren-Selbsthilfegruppen und Bürgern meinte die Ministerpräsidentin: „Wie es bislang gelaufen ist, kann es nicht weitergehen.“ Als mögliche Gesetzesinhalte nannte Kramp-Karrenbauer eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, verbindliche Zugangs- und Kontrollrechte für die Betriebe, eine regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte, Ausstiegsprogramme, den Schutz Heranwachsender vor Prostitution sowie die Bestrafung der Freier bei der Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen. (epd).