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Keine „große Freiheit” für Gzuz, sondern Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten

Hamburg – Bisher gab er sich in seinen Musikvideos als knallharter Gangster, der mit Geldscheinen, Knarren und dicken Limousinen posiert, jetzt ist für Rapper Gzuz tatsächlich Knast angesagt. Der Hamburger Musiker, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis.

Das teilte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch mit und verwarf damit eine Revision des Rappers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. März. Wann der 34-Jährige die Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar. Das entscheide die Staatsanwaltschaft, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Verurteilung rechtskräftig

„Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so dass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde”, so das Gericht. Damit ist die Verurteilung des Rappers und zweifachen Familienvaters rechtskräftig, es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band 187 Strassenbande, einer der erfolgreichsten und bekanntesten Rap-Gruppen Deutschlands, vor einem halben Jahr zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro.

Das Gericht sprach den 34-Jährigen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig. Trotz eines Waffenverbotes für Klauß hatte die Polizei bei der Durchsuchung seines Hauses eine Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer und Patronen sichergestellt.

Außerdem hatte der Rapper an Silvester 2018/19 mit einer Gaspistole in die Luft geschossen und sich dabei filmen lassen. Das Video wurde im Internet veröffentlicht. Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Eine Bewährungsstrafe sei nicht in Frage gekommen, weil Klauß seit über zehn Jahren immer wieder straffällig geworden sei, hatte die damalige Richterin argumentiert.

Tatsächlich ist Gzuz - der Künstlername ist ein Akronym für „Ghetto-Zeug unzensiert” - oft mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Schon früh machte er Erfahrungen mit Drogen und konsumierte regelmäßig Cannabis.

Als der Rapper von 2010 bis 2013 eine Haftstrafe wegen Raubes und Körperverletzung verbüßte, absolvierte die 187 Strassenbande eine Solidaritätstournee, verkaufte Merchandise-Artikel wie T-Shirts mit der Aufschrift „Free Gzuz” und forderte seine vorzeitige Freilassung. Während des Gefängnisaufenthaltes ließ er sich den Schriftzug „Fuck Cops” auf den Oberkörper tätowieren.

Im September 2020 hatte das Amtsgericht Hamburg Gzuz zu eineinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Rapper erfolgreich Berufung eingelegt.

Schlagabtausch vor Gericht

Vor Gericht lieferten sich Gzuz und Amtsrichter Johann Krieten einen heftigen Schlagabtausch. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast”, hatte ihn der Richter gefragt. Als Gzuz zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte ihn Krieten in Haft nehmen lassen. Gegen Zahlung einer Kaution von 100.000 Euro war der Rapper nach einem Tag wieder auf freien Fuß gekommen.

„Ich hatte den Eindruck, dass er mich nur vorführen wollte”, beklagte sich der Musiker später vor dem Landgericht über Krietens Verhandlungsführung. Der Amtsrichter habe Musikvideos von ihm vorgespielt. Ihm seien somit nicht nur seine Taten, sondern seine Musik und sein ganzes Leben vorgehalten worden.

Die Rap-Songs gäben aber nicht seine Einstellung wieder. In der Musik gehe es um Tabubrüche und eine Flucht aus der Welt der Regeln. „Es handelt sich um Kunst, und ich spiele damit”, ließ Gzuz erklären.

© dpa-infocom, dpa:220914-99-759428/5 (dpa)