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Drei Einrichtungen geplantTürkei will offenbar Auslandsschule in Köln eröffnen

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Recep Tayyip Erdogan

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan

Berlin/Köln – Die Bundesregierung und die Türkei verhandeln einem Zeitungsbericht zufolge über ein Abkommen, das der Türkei die Gründung von Schulen in Deutschland ermöglichen soll. Das Abkommen solle den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung von drei Schulen regeln – analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf das Auswärtige Amt. Als Standorte für die türkischen Schulen seien Berlin, Köln und Frankfurt am Main im Gespräch, wo jeweils viele türkische und türkischstämmige Menschen leben.

Die Türkei – ebenso wie andere Staaten – darf nicht selbst als Schulträger in Erscheinung treten. Diese Rolle müssten private Vereine übernehmen. Die Verhandlungen, an denen neben der Bundesregierung auch die für Schulen zuständigen Bundesländer beteiligt sind, laufen laut Zeitung seit Sommer 2019.

Auswärtiges Amt: „Rechtsgrundlage für deutsche Auslandsschulen absichern“

Ausgelöst wurden sie nach Informationen der Zeitung durch die vorübergehende Schließung der deutschen Schule in Izmir durch türkische Behörden ein Jahr zuvor. Das türkische Erziehungsministerium hatte erklärt, dass der Schule die rechtliche Grundlage fehle. Das geplante Abkommen mit der Türkei zielt nun dem Auswärtigem Amt zufolge darauf ab, „die Rechtsgrundlage für die deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir abzusichern“.

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Offen sei noch, wann die Gespräche abgeschlossen seien. Ein Entwurf für ein Abkommen liege den Bundesländern derzeit zur Prüfung vor. Die türkischen Schulen in Deutschland sollen der Zeitung zufolge als sogenannte Ersatzschulen betrieben werden. Diese Privatschulen würden zwar selbst Lehrmethoden wählen und Personal einstellen dürfen, aber Lerninhalte vermitteln, die denen in öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie benötigen eine staatliche Genehmigung und unterstehen den jeweiligen Landesgesetzen. (dpa)