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MigrationBund und Länder positionieren sich bei Kosten für Flüchtlinge weit auseinander

Lesezeit 3 Minuten
Ein Schild mit der Aufschrift «Asyl» hängt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber (LEA) an einer Wand.

Die Länder nehmen hinsichtlich der Flüchtlingspolitik eine deutliche Gegenposition zum Bund ein.

Die Fronten vor der Bund-Länder-Beratung bezüglich der Flüchtlingspolitik sind verhärtet. Mehrere Punkte führen zu Streitigkeit.

Zwei Tage vor den Bund-Länder-Beratungen zur Flüchtlingspolitik sind die Fronten verhärtet. Das geht aus einem Papier der Länderfinanzminister hervor, das nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Sonntagabend einvernehmlich abgestimmt worden ist. Darin markieren die Länder ihre Gegenargumentation zu den Positionen des Bundes.

Aus Sicht der Bundes hilft er Ländern und Kommunen bereits viel stärker als er rechtlich müsste. Die Länder beklagen dagegen Kürzungen bei Kostenübernahmen durch den Bund und infolgedessen eine völlig unzureichende Finanzausstattung angesichts wachsender Belastungen.

Der Bund darf die Kommunen jetzt nicht im Regen stehen lassen.
Marcus Optendrenk, Finanzminister NRW

„Der Bund will sich nun einseitig unter Hinweis auf seine Leistungen aus der Verantwortung stehlen, obwohl weiterhin ungebremst Flüchtlinge zu uns kommen und bei uns zu integrieren sind“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Der Bund sei schließlich für Außen-, Migrations- und Europapolitik zuständig. „Er hat die Mittel, den Flüchtlingsstrom zu steuern und die Mitverantwortung für Integration sowie Finanzierung“, unterstrich der CDU-Politiker. „Der Bund darf die Kommunen jetzt nicht im Regen stehen lassen.“

Im Folgenden einige Kernpositionen der Zahlenschlacht zwischen Bund und Ländern.

Unterstützungsleistungen

„Angesichts der großen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine hat der Bund die Unterstützung der Länder und Kommunen ab 2022 wieder massiv ausgeweitet“, argumentiert der Bund. Das geschehe allerdings „technisch/rechtlich“ auf anderen Wegen als zu Zeiten der ersten großen Flüchtlingskrise 2015/16.

Im vergangenen Jahr habe sich die Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen auf 15 Milliarden Euro belaufen plus eine dauerhafte Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) in Höhe von etwa vier Milliarden pro Jahr. Für das laufende Jahr seien neben dem KdU-Posten etwa 15,6 Milliarden vorgesehen.

Die Landesfinanzminister machen eine ganz andere Rechnung auf: „Ein Großteil der Leistungen des Bundes sind befristet und fallen ab 2024 weg“, bilanzieren sie in ihrer Gegenüberstellung. Geregelt sei derzeit lediglich die jährliche Flüchtlingspauschale über 1,25 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu hätten die Länder vom Bund in den Jahren 2022 und 2023 dafür 4,5 Milliarden beziehungsweise 2,8 Milliarden Euro erhalten. „Im Jahr 2016 betrug die Zahlung von Bund sogar 9,1 Milliarden Euro“ halten sie fest.

Flüchtlingszahlen

Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten als der Ukraine sei jetzt auf dem niedrigeren Niveau des Jahres 2014, argumentiert der Bund. Aus Sicht der Länder stellt sich das anders dar: „Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten (ohne Ukraine) ist auf hohem Niveau (fast doppelt so viel wie vor 10 Jahren) und die ersten Monatszahlen für 2023 deuten auf eine sehr hohe Dynamik hin (1. Quartal 2023: +80 Prozent gegenüber einem bereits erhöhten 2022er-Niveau).“

Bei den Ukraine-Flüchtlingen komme ein hoher Anteil an Kindern unter 16 Jahren nach Deutschland. Dadurch blieben Länder und Kommunen bislang auf umfänglichen Kosten für Kitas, Schulen und Integration sitzen, die nicht von dem - ohnehin nicht kostendeckenden - Bundesanteil an den Sozialleistungen abgedeckt würden.

Schuldenkluft

Der Bund führt ins Feld, dass seine Schulden schon im vorletzten Jahr doppelt so hoch wie die von Ländern und Gemeinden zusammen gewesen seien. Diese „Schuldenkluft“ werde sich in den kommenden Jahren noch vertiefen, argumentiert er. „Die Schulden des Bundes wachsen um 60 Prozent auf etwa 2,1 Billionen Euro. Zum Jahresende 2022 konnten hingegen zwölf von sechszehn Ländern in ihren Kernhaushalten einen Finanzierungsüberschuss erzielen.“

Die Länder lassen das so nicht gelten. Aus Sicht ihrer Finanzminister hat der Bund sich das unter anderem auf Grund einer kurzsichtigen Zinspolitik selbst zuzuschreiben. „Schon auf Grund der strikteren Vorgabe der Länder bei der Schuldenbremse wird es für die Länder notwendig bleiben, dass vom Bund angestoßene Haushaltsbelastungen zur Umsetzung bundespolitisch gewünschter Programme und Maßnahmen ausreichend und dauerhaft ausgeglichen werden“, fordern sie. (dpa)