Die FDP will die angestrebte Lockerung der Schuldenbremse per Verfassungsklage stoppen. So argumentiert die Partei.
Mit Klage in KarlsruheFDP will Schuldenpakete kippen

Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages, spricht im Plenum des Deutschen Bundestages. In der „Augsburger Allgemeinen“ sprach der Politiker nun über den geplanten Gang nach Karlsruhe seiner Partei.
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„Die FDP ist sehr enttäuscht, dass der künftige Bundeskanzler das Ziel solider Staatsfinanzen zulasten künftiger Generation in nur wenigen Tagen restlos räumt“, sagte der FDP-Politiker Stephan Thomae der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagausgabe) vor der Abstimmung im Bundestag. Er warf CDU-Chef Friedrich Merz vor, sich einer „rot-grünen Schuldenkoalition“ auszuliefern.
So begründet die FDP den Eilantrag
Ihren Eilantrag begründen die Liberalen zudem mit der zu kurzen Zeit für die Beratung des Gesetzentwurfs. Die angestrebten Änderungen des Grundgesetzes können laut Thomae „in der Kürze der Zeit nicht hinreichend beraten“ werden und hätten langfristige Folgewirkungen, „die in ihrer ganzen Breite kaum absehbar sind“.
Die FDP stützt sich dabei auf zwei frühere Entscheidungen der Verfassungsrichter: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtige. Vor zwei Jahren war zudem das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angefochten worden, da damals nicht genügend Zeit für Beratungen eingeplant worden war.
Schulden machen Verteidigung und Infrastruktur
Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen. Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. (afp)