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„Unterstützt falsche Patrioten“Moskau: Stiftung von George Clooney ist unerwünscht

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George Clooney, US-amerikanischer Schauspieler, spricht beim Internetkongress Digital X der Deutschen Telekom im Media Park.

George Clooney, US-amerikanischer Schauspieler, spricht beim Internetkongress Digital X der Deutschen Telekom im Media Park. (Archivbild)

Organisationen, die Russlands Politik in Kriegszeiten kritisieren, sind in Moskau nicht mehr erwünscht. Nun trifft es die Stiftung von US-Schauspieler George Clooney.

Die Stiftung von US-Schauspieler George Clooney ist in Russland zur unerwünschten Organisation erklärt worden. „Die Stiftung arbeitet im Hollywood-Stil daran, Russland zu diskreditieren“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft nach Angaben russischer Agenturen mit. „Sie unterstützt falsche Patrioten, die aus dem Land geflohen sind, sowie die Mitglieder verbotener extremistischer und terroristischer Vereinigungen.“

Die Clooney Foundation for Justice kämpft gegen Menschenrechtsverletzungen. Der politisch engagierte Hollywoodstar hat die Stiftung mit seiner Ehefrau, der prominenten Anwältin Amal Clooney, gegründet.

George Clooney: Stiftung von US-Schauspieler in Russland unerwünscht

Im Oktober hatte sich die Stiftung wegen mutmaßlicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine an die Bundesanwaltschaft gewandt. Ihre Experten sahen in drei Komplexen Kriegsverbrechen durch Berichte von Opfern oder ihren Familien und durch Fotos, Videos sowie Satellitenbilder belegt.

Dabei ging es einmal um einen Raketenangriff auf einen Touristenort in der Odessa-Region, bei dem im Sommer 2022 viele Zivilisten getötet und weitere schwer verletzt worden sein sollen. In einem zweiten Fall sollen russische Bodentruppen im damals besetzten Gebiet Charkiw zwischen März und September 2022 vier Männer gefoltert und hingerichtet haben. Ein dritter Vorgang identifizierte demnach Kommandeure russischer Einheiten, die während der Okkupation in der Region Kiew im März 2022 an Hinrichtungen, Folterungen, sexueller Gewalt und Plünderungen beteiligt gewesen sein sollen.

Nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist es möglich, dass der Generalbundesanwalt bei bestimmten Verbrechen ermittelt, die nicht in Deutschland begangen wurden. Hintergrund ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Kriegsverbrecher sollen nirgendwo auf der Welt eine sichere Zuflucht finden.

Eine Erklärung zur „unerwünschten Organisation“ kommt in Russland einem Verbot gleich. Kritisiert wird immer wieder, dass das russische Gesetz über unerwünschte Organisationen keinen rechtlichen Grundsätzen genüge, weil nicht klar sei, welche Handlungen zu einer Einstufung als unerwünscht führten. Russland hatte seit Kriegsbeginn zahlreiche Einrichtungen zu unerwünschten Organisationen erklärt, darunter auch Stiftungen und das international angesehene Deutsche Historische Institut. (dpa)