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Nach Wahl in RumänienEU-Kommission will Tiktok strenger kontrollieren

Lesezeit 2 Minuten
Auf einem Smartphone wird das Logo der Plattform Tiktok angezeigt.

Auf einem Smartphone wird das Logo der Plattform Tiktok angezeigt.

Nach dem Erfolg eines Rechtsradikalen bei der Wahl in Rumänien wird Tiktok Einflussnahme vorgeworfen. Die EU-Kommission verschärft daher die Regeln - das betrifft auch die deutsche Neuwahl.

Im Zusammenhang mit den laufenden rumänischen Wahlen will die EU-Kommission die Überwachung der Online-Plattform Tiktok verstärken. Der chinesische Konzern werde angewiesen, alle Daten einzufrieren und aufzubewahren, die „sich auf tatsächliche und vorhersehbare systemische Risiken für Wahlvorgänge in der EU beziehen“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde.

Diese Daten müssten der Kommission für mögliche nächste Schritte zur Verfügung stehen - etwa ein Verfahren gegen Tiktok. Diese Anweisung erfolge unter anderem, weil die Kommission Informationen erhalten habe, die auf eine Einmischung aus Russland hinwiesen.

Eine Sprecherin von Tiktok betonte auf Anfrage, dass man bereits mit der Kommission zusammengearbeitet habe und dies auch weiterhin tun werde. „Angesichts einiger Spekulationen und ungenauer Berichte, die wir gesehen haben, wollen wir die Sachlage aufklären.“

Schwere Vorwürfe gegen Tiktok

Der Oberste Verteidigungsrat (CSAT) in Rumänien hatte Tiktok nach dem Erfolg des prorussischen Rechtsradikalen Calin Georgescu bei der Präsidentenwahl schwere Vorwürfe gemacht. Die Plattform habe es unterlassen, ihn bei seinen dort veröffentlichen Propagandamaterialien als Politiker zu identifizieren. Die Strafverfolgungs- und Wahlbehörden müssten in der Sache ermitteln.

Georgescu hatte vor allem auf Tiktok Wahlkampf betrieben. Er war in der ersten Runde der Präsidentenwahl auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi. Die Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant.

Die Anweisung an Tiktok alle Daten aufzubewahren, bleibt nach Angaben der EU-Kommission für alle anstehenden EU-Wahlen auf nationaler Ebene bis zum 31. März 2025 gültig. Somit betrifft das auch die am 23. Februar geplante Neuwahl in Deutschland. (dpa)