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Haftbefehle für Netanjahu und al-SinwarFrankreich hält zum Internationalem Strafgerichtshof

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Die Bildkombo zeigt Benjamin Netanjahu, Ministerpräsident von Israel (l.) und den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar (r.).

Die Angeklagten: Benjamin Netanjahu, Ministerpräsident von Israel (l.) und der Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar (r.).

Nachdem der Antrag des Chefanklägers Karim Khan öffentlich wurde, hat sich nun auch das französische Außenministerium dazu geäußert.

Frankreich hat dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nach dem Antrag auf Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, den Rücken gestärkt. „Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen“, teilte das französische Außenministerium in der Nacht zum Dienstag mit.

Haftbefehle für Netanjahu und al-Sinwar: Vorverfahrenskammer entscheidet über die Ausstellung der Haftbefehle

Frankreich habe die von der Hamas verübten antisemitischen Massaker von Anfang an verurteilt, hieß es in Paris. Was Israel angehe, poche Frankreich seit vielen Monaten die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und beklage insbesondere die Opfer unter der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und den unzureichenden Zugang für Hilfslieferungen. „Frankreich setzt sich für die Suche nach einer dauerhaften politischen Lösung in der Region ein, die als einzige einen Friedenshorizont wiederherstellen und das Leiden sowohl der Israelis als auch der Palästinenser beenden kann“, teilte das Ministerium mit.

„In Bezug auf Israel wird es Aufgabe der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs sein, über die Ausstellung dieser Haftbefehle zu entscheiden, nachdem sie die vom Ankläger zur Untermauerung seiner Anschuldigungen vorgebrachten Beweise geprüft hat, wobei sie den Grundsatz der Komplementarität und das mögliche Vorgehen israelischer Gerichte berücksichtigt“, teilte das Pariser Außenministerium mit. Der Grundsatz der Komplementarität besagt, dass der Gerichtshof nur dann strafverfolgend tätig werden kann, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan, hatte am Montag einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt. Auch für den Anführer der islamistischen Hamas im Gazastreifen, dessen Stellvertreter sowie gegen den Auslandschef der Hamas wurden Haftbefehle beantragt. (dpa)