Ärzte wollen Patienten bestrafen, die vereinbarte Termine nicht absagen. Zahlen sollen die Krankenkassen. Die sagen, sie seien „kein Inkassounternehmen“.
„No show“-GebührenBonner Arzt fordert Strafen für Terminschwänzer – Was die Kassen sagen

Jeder fünfte bis zehnte vereinbarte Arzttermin wird laut Kassenärztlicher Vereinigung nicht wahrgenommen.
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Der Bonner Kinder- und Jugendarzt Axel Gerschlauer fordert Strafzahlungen für Patienten, die einen vereinbarten Termin in der Praxis platzen lassen. In seiner Kinderarztpraxis passiere es „mehrfach die Woche“, dass Patienten zu U-Untersuchungen oder zu einem Untersuchungstermin bei einer chronischen Erkrankung nicht auftauchten. „Es geht mir gar nicht um den Verdienstausfall“, sagt Gerschlauer im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, „es geht mir darum, dass wir ja einen Ärztemangel und einen Mangel an Terminen haben.“
Durchschnittlich werden 77 Termine pro Quartal nicht wahrgenommen
Gerschlauer erklärt: „Gerade auf dem Land suchen viele Menschen händeringend nach einem Kinderarzt, da kann es nicht sein, dass wir hier andererseits rumsitzen, weil unsere Patienten nicht erscheinen.“
Eine Umfrage des Bundesverbands der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) habe ergeben, dass in jeder Praxis „im Durchschnitt 77 terminierte Vorsorgen pro Quartal nicht wahrgenommen“ würden. Das ergibt demnach 32 Stunden Arzt-Zeit und 25 Stunden ungenutzte Medizinische-Fachangestellten-Zeit, also mehr als eine Woche Sprechstunden-Zeit im Vierteljahr.
Die Diskussion in Gang gebracht hatte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, in einem Gespräch mit der „Bild“-Zeitung. Dort sagte er, mittlerweile würden zehn bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine nicht wahrgenommen.
Bonner Kinderarzt: So hoch sollten die Ausfallgebühren sein
Er forderte eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro, die von den Krankenkassen übernommen werden sollte. Gerschlauers Kollege beim Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte Jakob Maske hält sogar ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro für erforderlich.

Dr. Axel Gerschlauer ärgert sich über nicht abgesagte Termine – vor allem deshalb, weil andere Patienten, die es nötig hätten, dadurch erst mal nicht zum Zuge kämen.
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Für Gerschlauer wäre die Höhe der Gebühr von der Art des versäumten Termins abhängig. Eine Strafgebühr, die durch die Krankenkassen zu zahlen seien, hält er aber generell für richtig, „um die Leute zu mehr Verbindlichkeit zu erziehen und zu sensibilisieren“.
„No show“-Gebühren seien schließlich auch in anderen Dienstleistungsbereichen üblich, wie beispielsweise im Restaurant, beim Physiotherapeuten oder beim Logopäden.
„Die Online-Buchung erscheint nicht so verbindlich“
Matthias Schlochtermeier, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in Hürth, rechnet vor allem bei Neupatienten, die sich über Doctolib einbuchten, mit Nichterscheinen. Er sagt: „Die Online-Buchung erscheint nicht so verbindlich.“ Wenn ein Patient ohne Absage nicht erscheine, dann bliebe der Termin ungenutzt, eine Strafgebühr von 20 Euro halte er deshalb für angemessen, aber faktisch schwer umsetzbar und mit übermäßigem Aufwand verbunden.
Allgemeinmediziner sieht Beitragserhöhungen als Alternative
Auch er plädiert deshalb für einen Umweg. Schließlich könnte man über „Beitragserhöhungen nachdenken“ bei Personen, die häufiger unentschuldigt fehlten. Der Satz „Sie sind unabgesagt nicht gekommen, wir melden das jetzt ihrer Krankenkasse“ wäre seiner Auffassung nach sehr lehrreich, sagt Schlochtermeier.

Dr. Matthias Schlochtermeier, Facharzt für Allgemeinmedizin in Hürth-Efferen, würde Terminschwänzer gerne bei den Krankenkassen melden.
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Bei der AOK Rheinland/Hamburg kann man den Unmut über nicht abgesagte Termine nachvollziehen. „Mit Blick auf andere gesetzlich Versicherte, die lange darauf warten müssen, überhaupt einen Arzttermin zu bekommen, ist das Verhalten unsolidarisch“, so der Krankenkassen-Vorstandvorsitzende Matthias Mohrmann auf Anfrage unserer Redaktion.
AOK lehnt Strafgebühr über die Kassen ab
Eine Strafgebühr über die Kassen lehne die AOK allerdings ab, da letztlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür aufkommen müssten. Man sei schließlich „kein Inkassounternehmen“. Mohrmann hält die Forderung deshalb für ein „Ablenkungsmanöver“. Abhilfe schaffen könnten die Ärzte selbständig – durch ein gutes Terminmanagement inklusive elektronischer Erinnerung vor den Terminen.
Auch bei der Techniker Krankenkasse (TKK) schlägt man eine Verbesserung der Terminvergabe statt „gegenseitiger Schuldzuweisungen“ vor. Eine Rolle spiele dabei beispielsweise etwa ein Ersteinschätzungstool, das eine qualitätsgesicherte Empfehlung abgebe, welche Praxis die richtige sein könnte.
„Das Angebot soll außerdem eine digitale Terminvermittlung umfassen. Wer direkt und zügig einen Termin vermittelt bekommt, muss bei der Suche nach einer Behandlung auch nicht länger mehrere Praxen parallel anfragen. Das vermeidet auch, dass einzelne Menschen mehrere Termine vereinbaren und vergessen, die überzähligen Termine abzusagen“, schreibt ein TKK-Sprecher auf unsere Anfrage.