Landtag NRWBetretungsverbot gegen AfD-Mitarbeiter nach Urteil wegen antisemitischem Angriff

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Klaus ESSER, AfD-Fraktion

Der verurteilte Maximilian H. ist nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ Mitarbeiter des Dürener AfD-Abgeordneten Klaus Esser (im Bild).

Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatten zuvor ergeben, dass der Mitarbeiter wegen Körperverletzung und antisemitischer Beleidigung 2022 in erster Instanz verurteilt wurde.

Der Landtag reagiert auf eine exklusive Recherche des „Kölner Stadt-Anzeiger“: Ein Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Klaus Esser darf nun nur noch „wenige ausgewählte Bereiche des Landtagsgebäudes betreten“, so ein Sprecher. Nach Informationen dieser Zeitung gilt das Betretungsverbot für das gesamte Gebäude, mit Ausnahme der Räume, die der AfD-Fraktion zugewiesen sind. Anlass ist eine Verurteilung des Mitarbeiters durch das Amtsgericht Heidelberg wegen Körperverletzung und antisemitischer Beleidigungen im Jahr 2022.

AfD-Mitarbeiter: Einen 25-Jährigen mit Gürteln geschlagen

Der AfD-Mitarbeiter Maximilian H., Mitglied der Kölner Burschenschaft „Germania“, soll bei einer Feier in einem Verbindungshaus mit zwei weiteren Burschenschaftern im August 2020 einen 25-Jährigen mit Gürteln geschlagen haben, nachdem der auf Nachfrage seine jüdischen Wurzeln bestätigt hatte. Neben Gürtelschlägen sollen Beschimpfungen wie „Drecksjude“, „Saujude“ und „Judensau“ gefallen sein. Das Urteil – acht Monate Haft auf Bewährung – ist noch nicht rechtskräftig.

Dennoch zieht der Landtag jetzt Konsequenzen. Der Präsident habe gegen den Mann „hausrechtliche Maßnahmen zum Schutz parlamentarischer Rechtsgüter erlassen“, so der Landtagssprecher: „Vor jedem Zutritt erfolgt eine Personenkontrolle. Die Anordnung wurde zunächst auf drei Jahre befristet. Bei einer rechtskräftigen Entscheidung des Strafverfahrens wird der Bescheid überprüft.“ Der Landtag sei „wehrhaft – auch gegen drohende Gefahren von innen“, sagte der Sprecher in deutlichen Worten.

Sicherheit im Landtag NRW soll erhöht werden

André Kuper, Präsident des Landtags, betonte: „Wir erleben vermehrt, dass Verfassungsfeinde Stimmung machen gegen die Demokratie: in sozialen Medien, in Schulen und auch in Parlamenten. Und hier, im Herzen der Demokratie, sind sie besonders gefährlich. Der Landtag ist und bleibt ein offenes Haus der Bürgerinnen und Bürger. Niemand soll Sorge haben, dass sich hier Verfassungsfeinde aufhalten oder antisemitische Taten toleriert werden. Wir sind uns einig in dem Ziel, dass Extremisten nicht in Parlamente gehören. Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen bereits im vergangenen Jahr angepasst und werden weitere Maßnahmen prüfen, ohne jedoch das freie Mandat zu beschränken.“

Aktuell werde rechtlich begutachtet, wie die Sicherheit im Landtag noch weiter erhöht werden kann, so der Sprecher –„ohne das freie Mandat zu beschränken und ohne den Anspruch aufzugeben, dass der Landtag ein offenes Haus für die Bürgerinnen und Bürger ist.“ Es gehe unter anderem um Fälle, bei denen „Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen Organisationen angehören oder diese unterstützen, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden.“

„Das Landtagspräsidium ist übereinstimmend mit dem Abgeordneten und uns der Auffassung, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, dessen Ausgang erstmal abgewartet werden muss“, sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Der Abgeordnete wird bis zur rechtskräftigen Klärung an seinem Mitarbeiter festhalten. Die vom Landtag erlassenen routinemäßige Vorsichtsmaßnahmen stellen keine Einschränkung für unsere Arbeit dar.“

Die SPD-Fraktion begrüßt den Schritt des Landtages. „Wer unsere Art zu leben bekämpft und missachtet, hat in einem Parlament auch als Mitarbeiter nichts zu suchen“, sagte Ina Blumenthal, Parlamentarische Geschäftsführerin. „Deshalb ist das Betretungsverbot der richtige Schritt, um unsere Demokratie zu schützen.“

Der Landtag hatte bereits 2022 das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz geändert: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen müssen der Landtagsverwaltung seitdem ein Führungszeugnis vorlegen. Offenbar war bei Maximilian H. darin noch nichts aufgetaucht, weil das Berufungsverfahren gegen ihn noch läuft.

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